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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0104
die Jahre 1541/42 fallen könnte30. Wolf gang Kuchimeister, von dem die Tiroler
Sachverständigen noch im Herbst 1540 meldeten, daß er „bey den grneben
in Kosten \ nd bey der Hütten, wie es der (Berg-)richter selbs hat angeschlagen
, bev >()00 Kibel schonn lauter artzt hat", geriet jedenfalls schon 1541 nach
verschiedenen Seiten in Schulden, so gegenüber dem örtlichen Verweser Simon
Winmuh

In eruier Linie dürfte es sich um ausstehende Arbeiterlöhne gehandelt haben
, Win man löste nun eine zusätzliche Verschuldung Kuchimeisters gegenüber
dem Basler Bebelius ab und schlug diese Summe zu dem übrigen, worauf
er auf Grund der damaligen Zahlungsunfähigkeit des Kuchimeister „das
Bärchwärck In Verbodt" erhielt31. Der Aussage Kuchimeisters zufolge habe
Winman dann zur Zeit seines pfandweisen Grubenbesitzes die halben Anteile
dem Hans Diebold (Meinrad genannt Spät) von Todtnau übergeben und die
andere Hälfte „einem zu Dotnow zu verkouffen bevollchen32". Winman bestritt
diese Behauptungen und brachte zum Beweis die Aussagen des alten Todt-
naucr Vogtes Peter Büsch vor dem Rat und Vogt zu Todtnau bei, daß nämlich
dieser nichts davon wisse, „das Simann Winmann noch sin vogt, der aldt
Hanns Klingely, der geselschaft von Zürich weder ann Perchwerch noch an
Schmeltzwerch #ar keinns Thaills nütt verkauft habend, weder lützel noch
fill33". Winman bemerkt aber, daß nach seinem Pfandbesitz „die arbaiter vnd
lidloener vnd nüt er das bergwerch verganntet vnd verkoufft hetind34", was
glaubhaft klingt, da nach der Ordnung von 1517 die Arbeiter mit dem Erlös
der verkauften Kuxe entlohnt werden sollten, wenn der Gewerke säumig
bleibe. Sicher ist, daß aus der Hand der Arbeiter und Lidlöhner, vielleicht
durch ein unkorrektes Verhalten Winmans begünstigt, die 16 Vierteile der
Züricher Gesellschaft an Hans Diebold Meinrad Spät und zwei Freiburger
Bürger durch einen rechtlich unanfechtbaren Kaufvertrag gelangt sind. Alle
Prozeßhandlungen galten daher nur dem angeblich unrechtmäßigen Vorgehen
Winmans bzw. der Nachlässigkeit Kuchimeisters. Der Schuldige sollte den
Wert der Berganteile ersetzen, worüber angesichts der Dauer des Prozessierens
bis 1547 beide Kontrahenten ruiniert wurden. Kuchimeister verlor dabei
sein beim Pachtvertrag 1539 eingesetztes Pfand, nämlich Haus und Hofstatt in
Zürich, an die Gesellschaft. Winman konnte sich nur durch rechtzeitige Einbürgerung
in die Stadt Baden in der Schweiz am 22. Juni 1543 eine bescheidene
Existenz sichern und ist dort später der „Wirt zum Glas35",

Durch die genannten Ereignisse wurden die Zürcher Bergherren zwar teilweise
für ihren Verlust entschädigt, schieden aber als Unternehmer am Schauinsland
und in Muggenbrunn endgültig aus.

Die neuen Bergherren stellen sich am 19. Juli 1544 mit einem auf zehn Jahre
befristeten Gesellschaftsvertrag vor: „Hans Diebold Meinrad genannt Spät",
in Todtnau ansässig, verbindet sich mit dem Freiburger Stadtwechsler HanS
Kayser aus der Tucherzunft und dem Freiburger Krämer Sixt Keller genannt

30 GLA Karlsruhe, 21 Muggenbrunn, (Güterstand) um 1550.

31 Vgl. Stadtarchiv Zürich A. 369. 1. 169 um 1547 (Brief Kuchimeisters).

32 Ebenda 369. 1. 165, 1546, III. 24.

33 Ebenda 369. 1., 1546, III. 24.

34 Ebenda 369. 1., 1546, III. 24.

35 Freundl. Mitteilung von Dr. O. Mittler, Baden, Schweiz (Bürgerbuch 245).

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