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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0111
der Affäre gezogen und den von Hans Diebolds Schuld herrührenden Pfandbesitz
abgestoßen. Ambrosius Sutter ist uns bereits als Mitgewerke Kaysers
und Keller-Klemlis bekannt. Hans Dorwart (Thorwart), schon 1546 Beisitzer
des Berggerichts und damit als Bergwerksverwandter ausgewiesen, ist über
dieses Pfand spätestens jetzt mit am Unternehmen in unserem Revier beteiligt54
.

Eine kleine Notiz der Freiburger Ratsprotokolle bestätigt überdies, dafl
der vor dem Sonntag Misericordia 1551 verstorbene Hanns Dorwart Teilhaber
an „Gruben vnd Schmeltzwerch" gewesen war55. Der Sturz des Haupt-
gewerken Hans Kayser ließ auch seinen wichtigsten Vertragspartner am
Schauinsland und Gauch, den Freiburger Bürger Sixt Keller-Klemli, nicht
ganz ungeschoren. Zwar konnte dieser seine Geschäfte weiter betreiben; er
erhielt sogar am 12. November 1549 die Erlaubnis der „Bawherren" Freiburgs,
ein Schmelzwerk in der Stadt „zwischen der Newen prucken vor Schwabstor
vnd der Hammerschmidt" zu errichten56. Er dürfe „Zollfrei sein von dem Ertz,
so er von Hugstatt herzufüren wirdet". Dieses Hugstetter Erz bezog Keller
wohl aus den Vogesen, wo er ähnlich wie auch Kayser engagiert gewesen sein
wird. Fast wäre also um die Jahrhundertmitte wieder nach fast zweihundertjähriger
Pause der alte „Silberhof" in der Wiehre war nach 1350 aufgegeben
worden auf Freiburger Grund und Boden ein Schmelzwerk für Blei
und Silber erstanden. Zwei Ratsprotokolle vom Februar 1551 und Januar
155257 erweisen aber, daß die Bürgen des ruinierten Gewerken Kayser auch
Klagen gegen Keller-Klemli vorgebracht hatten, offenbar wegen der geschäftlichen
Verquickungen beider Handelspartner im Bergbau. Vergeblich strengte
Klemli zunächst eine „Lossprechung" von der Klage an, um freie Hand zu
gewinnen. Dann scheint er trotz wachsenden Geschäftsglücks, das ihn im weiteren
Verlauf der 1550er Jahre wieder in führender Stelle im Schauinsland-
revier zeigt, den Gedanken an das Freiburger Schmelzwerk fallengelassen zu
haben. 1559 drängt ihn der Freiburger Rat zur Inangriffnahme des Projektes
binnen 14 Tagen, offenbar ohne Erfolg58. Die leidige Affäre Kayser dagegen
zog sich noch über dessen Tod hinweg bis zum Jahre 1563 hin (s. u.).

Die sich in Abständen wiederholenden Fälle verschuldeter und bankrotter
Gewerken am Schauinsland fanden bei der Regierung in Ensisheim und der
ihr übergeordneten Tirolischen Kammer in Innsbruck sehr wohl Beachtung,
denn man war an der Erhaltung der Betriebe wirklich interessiert. Die erste
Fronbefreiung für die Gewerken am 25. November 1535 auf vier Jahre war
durchaus normal, da hiermit die mit den Anfangsinvestitionen entstandenen
Schulden schneller getilgt werden konnten. Der Verlängerungsantrag der
Schauinslandgewerken war dann aber erst 1541 nach dem Befahrungsbericht
der Schwazer Experten, und zwar auf fünf Jahre, bewilligt worden59. 1546
gewährte man abermals Befreiung über fünf Jahre. Bei dem 1548 und 1549
erkennbaren schlechten Stand der Gruben hätte eine danach voll einsetzende
Fron und Wechselabgabe den Lebensnerv der ohnehin geschwächten Baulust

54 Stadtarchiv Zürich, A. 369. 1, 169, 1547, IX. 3. (Gerichtstag war der 7. X. 1546).

55 Stadtarchiv Freiburg, Ratsprotokolle 14, 49 v. /50.

56 Stadtarchiv Freiburg, ebenda 13, 410.

57 Stadtarchiv Freiburg, ebenda 14, 50 v., 14, 194.

58 Stadtarchiv Freiburg, ebenda 18, 112.

59 Stadtarchiv Freiburg, vgl. Anm. 17 (Befahrungsbericht von 1540 mit Andeutungen).

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