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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0112
der Gewerken getötet. Die erneute Fronbefreiung von 1550 ist deshalb so
interessant, weil uns fünf Dokumente darüber abschriftlich erhalten blieben60
: der auf die Supplikation der Schauinslandgewerkcn hin erfolgte Befehl
an den Bergrichter zu Todtnau, über ,.gestalt und gelegenheit" des Bergwerks
zu berichten (16. September 1550), der Bericht der Kammer in Ensisheim an
König Ferdinand mit Bezug auf den leider verlorenen Bericht des Bergrichters
und der Vorschlag auf Verlängerung der Befreiung um weitere vier oder fünf
Jahre (17. November 1550), ferner König Ferdinands Bewilligung, gegeben zu
Augsburg, mitgeteilt an Ensisheim am 5. Dezember 1550, ein inhaltlich ahn
liches Schreiben des Königs von Innsbruck aus (17. Dezember 1550), und end
lieh ein Schreiben der Kammer in Ensisheim an den Bergrichter mit der Auf
läge, den Entscheid den Gewerken anzuzeigen (19. Dezember 1550).

Trotz der bürokratischen Einhaltung des Instanzenweges war also das Ge
such mit bergrichterlichem Gutachten, Befürwortung durch die örtliche Lan
desregierung und Vorlage beim König erstaunlich rasch behandelt worden.
Die Eile war vonnöten!

Da Schreiben Nr. 4 aussagt, daß die alte Befreiung erst 1551 auslaufen
sollte, erstreckte sich die jetzt verfügte Verlängerung bis 1556. Die Befreiung
war, wie schon bisher, ausschließlich auf das „Plindärzt" beschränkt, wovon je
Kübel (Zentner) zwei Kreuzer zu zahlen waren. Falls bessere Silbererze auf
träten, sollte diese Gnade aufgehoben sein. Für die Dauer der Befreiung be
saßen die Gewerken zudem noch die Freiheit des Silberverkaufs und der Sil
berlieferung. Die „Raitung" sollte wie üblich nicht mit Ensisheim, sondern mit
der tirolischen Kammer erfolgen.

Über den verschollenen Bergrichterbericht gibt Schreiben Nr. 2 einige Auskünfte
. Es sei „grosser uneosten aufgangen vnd vber die Silber, so Sy gemacht,
vvol ob dreitausend gülden verpawen" worden. Wichtig ist die Erwähnung des
Wasserlösungsstollens! „Mit Irem angesessnen stollen, so sy den andern
( — stollen) gepawen zu furdernuß vnd guetem. vnd zu erweckhung ain mer-
rer peygab zu pawen fürgenomen haben", würden sie „noch in etlichen Jaren
die ganng nit erraichen, so daß ihnen darüber grosser vncosten erlauffen
wirdet". Dieser Erbstollen dürfte mit dem im 17. Jahrhundert als Osterzeit-
Erbstollen bezeichneten gleichzusetzen sein. Er lag unter den Gruben St. Paul
und St. Johannes und war 1540 noch vor seiner Aufwältigung auf sechs Berglehen
, d. h. etwa 80 m lang, geschätzt worden. Ze:gten die Vorgänge 1550 das
gestiegene Interesse des Regal her reu Österreich, so führte die weiter wach
sende Aktivität zu Auseinandersetzungen mit der Stadt Freiburg.

Die wohlwollende Rückendeckung Österreichs für den ehemaligen Freiburger
Stadtwechsler und Schauinslandgewerken Hans Kayser gab Anlaß zur
Verhärtung der Fronten. Die Ernennung des kayserlichen Rats Breuning zum
„commissar" bei einer Streitsache zwischen der Stadt und Ambringen wurde
von Freiburg als Affront betrachtet, da Breuning „Hansen Kaysern in seiner
Sachen wider ein Rat behilfflich geweßen, auch Boß brieff geschriben" (19. Au
gust 1549)61. Noch 1551 weist Freiburg halsstarrig die verstärkten Bemühungen
der Regierung in Ensisheim, dem sich auch Innsbruck anschließt, in Sachen

60 Landesregierungsarchiv Innsbruck, Gemeine Missiven 1550, p. 719; Missiven an Hof 1550, fol.
343'; Geschäft von Hof 1550, 327'/328; Kopb. Bekennen.

61 Stadtarchiv Freiburg, Ratsprotokolle 13, 205.

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