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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0170
folgen Sachkapitel über Dorfleben, Wirtschaft, Pfarrei, Schule, Bevölkerung, Münze
und Maße. Eine große Menge besitz- und verfassungsgeschichtlicher Details wird
ausgebreitet, das für den Laien mühsamer lesbar sein dürfte, dem historisch Erfah
renen aber zahlreiche wertvolle Beispiele liefert. Lange Listen von Abgaben, Entlohnungen
etc., auch Ortsvorsteher und Dorfordnung wären besser anhangsweise
gebracht worden, um eine fortlaufende Darstellung nicht immer wieder zu unter
brechen. Diese bringt u. a. viele wichtige Nachrichten aus dem früheren Dorfleben
und über Einrichtungen und Techniken des Wirtschaftslebens, deren Beschreibung
um so mehr Dank verdient, als gar manches hiervon, was vor 100 Jahren noch gang
und gäbe war, der Vergessenheit anheimzufallen droht. Sehr dankenswert ist auch
die Behandlung der Geschichte der Pfarrei und der Kirchengebäude. Bei der Schilderung
der Kulturkampfzeit im Dorf nimmt der Verfasser sehr feurig Partei. Für die
darauffolgende Zeit werden wir sogar über die Anzahl der hier abonnierten Zentrumszeitungen
und Konradsblätter unterrichtet.

Wie andere Ortsbücher kann auch dieses auf die Darstellung der Vorzeit mit
Vulkanen und Mammuts, Helvetiern, Römern und Alamannen nicht verzichten. Eine
Schilderung der Alamannenzeit und der älteren Grafschaft des Breisgaus, die in
solcher Form ohnedies problematisch sein muß, sollte man guten Schulbüchern über
lassen. Auch über die Einstreuung von Kapiteln und Abschnitten allgemeiner Geschichte
der Neuzeit in ein Ortsbuch z. B. badische Revolution, Kriege 1866 und
1870 kann man verschiedener Meinung sein. Eher gehören auch sie in ein Schul
buch.

Schon durch seine früheren Arbeiten hat Dr. Futterer sich als ein Forscher und

Gelehrter von Rang ausgewiesen. Man kann eine jede Dorfgemeinde, die für die

Erforschung und Darstellung ihrer Geschichte einen solchen Bearbeiter findet, nur

beglückwünschen. Doch sollte das Schiff, so meinen wir, im Bestreben, viel oder alles

zu geben, nicht überlastet werden. TTT ,

W. btulpnagel

Paul Priesner, Die Trennung der Vogtei Kirchhofen in die Gemeinden Ehrenstetten
und Kirchhofen 1811 1843. (Die Geschichte der Gemeinden Kirchhofen und
Ehrenstetten, Band 2), 79 Seiten, Freiburg i. Br. 1970. Im Selbstverlag des Verfassers.

Während zur Zeit in Baden-Württemberg das „Denkmodell" der Landesregierung
zur Verwaltungsreform (Bildung von Großgemeinden oder Verwaltungsverbänden)
die Gemüter bewegt, legt Paul Priesner eine interessante Studie über die Aufspaltung
der ehemaligen Großgemeinde Kirchhofen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
vor. In ausführlicher Darstellung schildert der Verfasser die Vorgänge um die Entstehung
der getrennten Gemeinden Kirchhofen und Ehrenstetten.

Bis 1811 waren die beiden Ortschaften (zusammen mit Ober- und Unterambringen)
in einer politischen Gemeinde, einem Gerichtsbezirk und einer Pfarrei vereinigt
gewesen. In Ehrenstetten amtierte der Vogt, der auch dem Ortsgericht und dem Rech
nungswesen der Gesamtgemeinde vorstand; in Kirchhofen führte ein Stabhalter die
Verwaltung des Ortsteils an. Unzuträglichkeiten und Mißstimmungen unter den
Gemeindeangehörigen ließen es dem Landamt Freiburg und dem Bezirksamt Staufen"
dringend geboten erscheinen, die große Vogtei Kirchhofen in zwei selbständige
Gemeinden zu trennen, um so „Parteienhaß" und daraus resultierende Mißwirtschaft
zu beseitigen. Das 1807 erlassene zweite badische Konstitutionsedikt hatte die gesetz
liehe Grundlage für die Bestrebungen geliefert.

Mit der Errichtung zweier Ortsgerichte für private und polizeiliche Rechtsangele
genheiten versuchten 1811 die Amtsstellen, die gewünschte Entwicklung einzuleiten.
Die Bevölkerung Ehrenstettens stemmte sich gegen das Vorhaben, in dem sie ein
„Werk der Kirchhofer" erblickte, während die Kirchhofer auf die Lostrennung drängten
, „weil Ehrenstetten immer den Ton angeben und die Kirchhofer von der Leitung

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