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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 12
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nicht in der Lage, neben den Pflichten seines Hauptamtes als Freiburger Stadt-
archivdirektor und seiner wissenschaftlich-publizistischen Tätigkeit die große
Aufgabe der Archivalienrevision im Lande zu erfüllen, und regte erneut an,
damit einen hauptamtlich anzustellenden Archivar zu beauftragen6. Diesem
Ersuchen wurde stattgegeben. Mit der Funktion eines „ L a n d e s a r cIi i v a r s
für S ii d b a d e n " wurde, wenngleich er diesen Titel nie führte, Dr. Martin
WelIiiier betraut.

III. Erfolgreiche Archivpflege unter Martin Wellmer

Bereits am 1. Oktober 1947 trat Dr. Martin Wellmer vom Staatskommissariat
für politische Säuberung, bei dem er seit 15. Mai 1947 als Dolmetscher für Franzosisch
beschäftigt war, in den Bereich des Ministeriums des Kultus und Unterrichts
über7. Oberregierungsrat Dr. Karl Asal, der als Leiter des 1946 gebildeten
Landeskulturamtes dafür zuständig war, berichtete über die damit verbundenen
Absichten dem nunmehrigen Staatspräsidenten und Kultusminister
Wohleb am 28. Okiober 1947 und beantragte, die formelle Rechtsgrundlage für
zwei Behörden zu schaffen: ein Landesarchivamt und ein Staatsarchiv, beide
mit dem Sitz in Freiburg, die zusammen einem hauptberuflich anzustellenden
staatlichen Archivar übertragen werden sollten8.

Dr. Martin Wellmer hatte sein Studium mit der Staatsprüfung für das Lehramt
an Gymnasien und der Promotion 1935 in Freiburg mit einer Dissertation
„Zur Entstehungsgeschichte der Markgenossenschaften Der \ierdörferwald
bei Fmmendingen" abgeschlossen, seine archivarische Fachausbildung 1937 im
Institut für Archivwissenschaft beim Preußischen Geheimen Staatsarchiv in
Berlin-Dahlem. Zum 1, April 1936 glückte ihm der Eintritt in den badischen
Landesdienst. Dennoch blieb es ihm infolge der damals noch kümmerlichen
und komplizierten Möglich keilen im wissenschaftlichen Archivdienst nicht erspart
, sKh mühsam einen Weg zum eigentlichen Berufsziel bahnen zu müssen.

ü „Stellung und Aufgabengebiet der Außenstelle Freiburg des Badischen Generallandesarchivs
und des Staatlichen Amtes für Archivpflege in Freiburg" von Martin Wellmer. Maschinenschriftliches
Manuskript vom 13. 5. 1958, Seite 1. Aufbewahrt in der Außenstelle Freiburg/Br. des
Badischen Generallandesarchivs Karlsruhe; Akten Nr. A 1. 11. Im folgenden zitiert: WELLMER II.

7 Besprechung beim Staatspräsidenten Leo Wohleb im Kultusministerium am 1. Oktober 1947 mit
Dr. M. Wellmer.

8 WELLMER II, Seite 1.

Schon am 6. August 1947 hatte in Dr. Asals Wohnung eine Besprechung über die Einrichtung
einer staatlichen Archivverwaltung stattgefunden, an der auch Dr. Wellmer teilnahm. Am 12. September
1947 übersandte Dr. Wellmer einen Arbeitsplan für das einzurichtende badische Landes
archivamt an das Badische Ministerium des Kultus und Unterrichts. Ein Schreiben des Badischen
Ministeriums des Kultus und Unterrichts vom 28. Oktober 1947 unterrichtete Dr. Wellmer von
der geplanten Errichtung eines Landesarchivamtes als Denkmalschutzbehörde und eines Staatsarchivs
. Der förmliche Beschluß der badischen Landesregierung, ein Landesarchivamt in Frei
burg/Br. zu errichten, erfolgte erst Anfang Juli 1948:

Schreiben des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts vom 7. Juli 1948 betr. Errichtung
eines Landesarchivamtes:

„Die Landesregierung hat in ihrer 35. Sitzung beschlossen: Auf Antrag des Badischen Ministeriums
des Kultus und Unterrichts beschließt die Landesregierung die Errichtung eines Landesarchivamtes
für den Schutz der Archivalien und beauftragt diese Dienststelle mit der Versehung
der Dienstgeschäfte eines Staatsarchivs.

Das Landesarchivamt bildet eine Abteilung des dem Ministerium unterstehenden Landeskulturamtes
. Die Errichtung des Landesarchivamtes soll zusammen mit der des Landeskulturamtes und
seiner übrigen Abteilungen im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Dies wird
jedoch erst nach Eintreffen der beim Gouvernement Militaire beantragten Zustimmung zu der
Ämtererrichtung möglich sein. Der Aufgabenbereich des Landesarchivamtes entspricht dem, was
hierzu im Entwurf eines badischen Denkmalschutzgesetzes, der z. Z. der Landesregierung vor
liegt, vorgesehen ist. Der Gesetzentwurf ist zur Kenntnisnahme angeschlossen. Wegen der Dienstobliegenheiten
im Rahmen des Staatsarchivs folgt Weisung nach."

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