Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 101
(PDF, 35 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0103
Das Bild der Wirtschaft
im Freiburger Stadtrecht von 1520

Von Clemens Bauer

Unabhängig davon, wie groß im einzelnen der Anteil von Zasius an Vorbereitung
, Ausarbeitung und Endfassung des Stadtrechts von 1520 zu bemessen
ist, wie bedeutsam die Arbeit der vom Rat eingesetzten Kommission
war, an der Schlußredaktion, welche 1519 vorgenommen wurde, war er auf jeden
Fall beteiligt1, ebenso an den Bemühungen um die Bestätigung durch den
kaiserlichen Landesherrn2. Und man wird gerade in sprachlicher Haltung und
Systematik der Stoffdarbietimg seine prägende Hand erkennen können3, den
„zureichenden Grund" für ein als Kodifikation anzusprechendes Gesetzeswerk
aus einem Guß, welches eine umfassende Rechtsordnung und zugleich
Ordnung des Zusammenlebens in der Stadt darstellt. Dieser Charakter der
„Nüwen Stattrechte" als Kodifikation legt nun auch die Frage nahe nach dem
Bild der Wirtschaft, das „hinter" diesem Rechtsbild steht bzw. nach seinen
wirtschaftlichen Voraussetzungen. Sie gehört in den Umkreis der Fragen „nach
dem metajuristischen Gehalt", welche Hans Thieme4 über den bislang im
Vordergrund stehenden nach römisch-rechtlichen und deutsch-rechtlichen
Elementen und ihren Wurzeln im speziellen Fall des Freiburger Rechtes als
weiterer Untersuchung für bedürftig ansieht.

Die Frage nach den wirtschaftlichen Voraussetzungen des Stadtrechtes bezielt
die faktische und konkrete Art des Wirtschaftslebens, den wirtschaftlichen
Alltag, näherhin die aus dem Wirtschaften der Bürger bzw. Stadtbewohner
erwachsenden Beziehungen und deren Regelung in der Form des
Reclitsgeschäftes. Sie führt mithin zur Erkenntnis von faktischer Ordnung
und Struktur der Wirtschaft, aber sie enthält auch noch die Hinleitung zu
einer weiteren Frage oder vielmehr auf die nach einem zweiten Bild der
Wirtschaft. Dieses wird sichtbar als Leitvorstellung, welche die in den einzelnen
Institutionen vorliegende Ordnung und Regelung der Geschäfte und
wirtschaftlichen Beziehungen zu Normen erhebt und mit dieser Norm sie
„richtig" und „gerecht" macht. Es ist ein Bild der Ordnung des Wirtschaftslebens
, seines Aufbaues und seines Ganzen im Sinne eines Richtbildes, eines
Seinsollens, implicit eines wirtschaftspolitischen Programmes. Beide Bilder

1 Vgl. Brief von 1519 Aug. 14 im Amerbach-Nachlaß bei Hartmann, Amerbach-Korrespondenz II, 176.

2 Vgl. Hans Thieme in: Freiburg im Mittelalter, hrsg. von Wolfgang Müller, Bühl 1970, S. 100,
Anm. 14.

3 Thieme formuliert es a. a. O. sehr dezidiert, „daß wir es im wesentlichen mit dem Werk eines
Mannes zu tun haben". Die These von Richard Schmidt (Zasius und seine Stellung in der deutschen
Rechtswissenschaft, Leipzig 1904), Zasius' Mitautorschaft und Mitarbeit überhaupt zu bestreiten
, wird widerlegt durch die sorgfältigen Untersuchungen von Hansjörg Knoche in „Ulrich Zasius
und das Freiburger Stadtrecht von 1520" Karlsruhe 1957. Dort wird auch sorgfältig geprüft, wo in
einzelnen Punkten die Bestimmungen des Stadtrechts von den Lehrmeinungen des Zasius abweichen
, sei es, daß sie ihnen widersprechen oder über sie hinausgehen. Doch sind diese Abweichungen
weder so gewichtig noch so zahlreich, daß sie ein Argument gegen des Zasius führenden
Anteil darstellen könnten.

4 a. a. O. 102.

101


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0103