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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 113
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0115
Der Ausklang der
mittelalterlichen Kaplaneien am Freiburger Münster

Von Wolfgang Müller

Gelegentlich eines Berichtes über „Mittelalterliche Formen kirchlichen Lebens
am Freiburger Münster"1 konnte auf die große Zahl der Kaplaneien hingewiesen
werden, die im 14., 15. und beginnenden 16. Jahrhundert an dieser
Bürgerkirche gestiftet wurden. Insgesamt waren es etwa 85, von denen allerdings
immer wieder manche eingingen oder mit anderen vereint wurden oder
u. U. zwei in einer Hand waren, so daß nie die volle Zahl der eine Ka-
planeistelle versehenden Geistlichen gleichzeitig erreicht wurde. Nach 1520 gab
es keine neuen Kaplaneistiftungen mehr. Auch in dem katholisch bleibenden
vorderösterreichischen Freiburg war der Sinn für diese mittelalterliche Art
frommer Stiftung, die nur Gottesdienst mit privater Abzweckung ohne jedes
Engagement in der Seelsorge grundlegte, erloschen und die noch bestehenden
Kaplaneien waren durch die durch die Geldentwertung bedingte dauernde
Schmälerung ihrer Einkünfte mehr und mehr bedroht. Dazu kam in der nach-
reformatorischen Zeit ein evidenter Mangel an Priestern, so daß es auch von daher
schwerfiel, überhaupt die Kaplaneien zu besetzen. Daß ein einzelner 3, 4,
ja 6 Kaplaneien innehatte, war schließlich ganz normal. Irgendwann mußte
einmal dieser Teil des Pfründewesens einer energischen Revision unterworfen
werden. Man ist am Ende ganz radikal durchgefahren: seit spätestens 1669
gelten alle Kaplaneien des Freiburger Münsters der dortigen Präsenz inkorporiert2
. Wie es zu einem solchen Endergebnis hat kommen können, soll im folgenden
untersucht werden. Man mag sich verwundern, daß trotz der großen
Menge der Freiburger Benefizien, für die fast so viele Zuständigkeiten maßgebend
waren, als es Benefizien gab, immer das Bestreben vorhanden war, eine
Übersicht zu behalten. Zeugen dafür sind Pfründverzeichnisse, die uns in aller
wünschenswerten Vollständigkeit seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
vorliegen: ein Registrum praebendarum, etwa von 1524, ergänzt bis
in die vierziger Jahre3, nach den Altären geordnet, anführend die Pfründnamen
, Einkünfte, Kollatoren und Kapläne; eine Neuerstellung dieses Registers
von 156 64, ergänzt bis 1606, diesmal auch mit Anführung des Pfründeinkommens
, angelegt vom Custos des Münsters (vgl. S. 27) und schließlich der
Liber beneficiorum5 des Kaplans Bernhard Vogt (f 1533 V 10), des Neffen
des Pfründstifters Heinrich Vogt, der zwar die Altäre, auf die die Pfründen
gestiftet sind, auch angibt, aber nicht die Pfründen nach ihnen ordnet; er macht
zusätzlich Angaben über die Ornamenta der Pfründen. Dieses Pfründverzeich-
nis wurde (offenbar lückenhaft) bis 1643 ergänzt.

1 In „Freiburg im Mittelalter" hg. von Wolfgang Müller. Vorträge zum Stadtjubiläum.
1970 Bühl (Veröffentlichung des Alemannischen Instituts Nr. 29) S. 141—181.

2 Ebd. 166.

3 Freiburg, Münsterarchiv, Depositum in Freiburg, Ordinariatsarchiv, (= M.) Akten 1.

4 Freiburg, Stadtarchiv (= St.) H 94; dieses Register verwertete Heinrich Schreiber in seiner Münsterbeschreibung
von 1826, S. 34 35.

5 Ebd. H 92.

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