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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0014
vom Stift Waldkirch besaßen, an den deutschen Orden veräußerten39. Den Kirchensatz
zu Bötzingen gab Äbtissin Anna von Schwarzenberg im Jahre 1356 den
Deutschherren40. Einen ebenso umfangreichen Besitz besaß Waldkirch auch im benachbarten
Gottenheim. Das Weistum für das Margaretenstift zu Waldkirch in
Gottenheim41 gibt genaueren Aufschluß über die Größe der Güter. Außer dem
Dinghof mit Zwing und Bann gehörten noch 14 Lehen zum Waldkircher Besitz;
dazu besaß die Äbtissin auch die Bannmühle. Vom Dinghof Waldkirch aus bebaute
Güter waren 60 Juchert Ackerland, 20 Juchert Wiesen und 20-30 Juchert Wald,
„das Eiche" genannt42. Bis in das 16. Jahrhundert wahrte Waldkirch den Besitz
von Gottenheim; erst 1511 verkaufte es den Dinghof mit Zwing und Bann, mit
Dinggericht, Leuten und Gütern an Konrad Schnewelin zu Kranzenau43. Die Gemeinschaft
der Dörfer Bötzingen, Oberschaffhausen und Gottenheim, wie sie uns
im Waldvertrag von 1390 entgegentritt44, geht offenbar auf die gemeinsame Zugehörigkeit
zu Waldkirch zurück.

Aus den späteren Besitzverhältnissen der Dinghöfe, der grundherrlichen Rechte
und des Patronats lassen sich Rückschlüsse gewinnen auf die ältere Verteilung der
Herrschaftsrechte Waldkirchs. Als Ergebnis dürfen wir festhalten, daß in den 1178
genannten Besitzungen im Breisgau der Abtei Waldkirch ein Dinghof, der damit
verknüpfte Teil der Ortsherrschaft, das Patronat über die Kirche und die damit
verbundenen Rechte gehörten; diese wiederum gaben den Ausgangspunkt ab für
Vogtei und Gerichtsrechte, die in der Hand der Klostervögte lagen. Der Besitz
Waldkirchs, wie er 1178 noch bestand, ist als stattlich zu bezeichnen. Ohne weiteres
werden wir im größten Teil dieses Besitztums das Ausstattungsgut der Gründungszeit
sehen dürfen. Daraus aber läßt sich wiederum dessen Herkunft aus dem Gut
des schwäbischen Herzogs erschließen. Das Herzogsgut, das an Waldkirch gelangte,
legte sich im Kranz um jenen Bereich des Mooswaldes herum, der im Jahre 1008 als
Wildbann an Basel geschenkt wurde45. Die Güter Waldkirchs vermieden auch den
eigentlichen Kaiserstuhlbereich und die nächste Umgebung Breisachs. Diese Lage
der Besitzungen Waldkirchs, mit andern Worten vom alten Herzogsgut im Breisgau
ist bemerkenswert.

Hier ist es an der Zeit, noch eine weitere Beobachtung über die Besitzverteilung
am Rande des Schwarzwaldes nach dem Forstbezirk des Mooswaldes einzuschalten.
Zwischen dem Besitz Waldkirchs bei Denzlingen-Heuweiler und südlich der Dreisam
bei Adelhausen-Wendlingen klafft eine Lücke. Dies aber ist gerade der Besitz,
in dem seit dem 11. Jahrhundert die Grund- und Herrschaftsrechte der Herzöge
von Zähringen hervoreten. Auf der Höhe über dem Dorfe Zähringen erhob sich
die Burg, die dem Herzogsgeschlecht den Namen gab46. Wenn nun der Waldkircher

39Krieger2II 390.

40 K r i e g e r 2I 254 ff.

41 Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 36 (1883) 250—254.

42 Ein Streit zwischen Stift Waldkirch und den Herren v. Ostein über das Holzrecht im sog. Eichwald bei
Bötzingen schwebte nach 1763, man berief sich dabei auf Vorgänge der Jahre 1597—1604; vgl. Staats
archiv Darmstadt, Verzeichnis der Osteiner 1811 an Walpott Bassenheim abgegebenen Akten n. 548—549.

43 K r i e g e r 2I 736 f.

44 Vgl. das Anm. 42 genannte Verzeichnis n. 550.

45 Mon. Germ. D. H. II 222 n. 188.

46 Vgl. E. H e y c k, Geschichte der Herzoge von Zähringen (Freiburg 1891).

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