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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0019
Königs; darin lag der Grund zum Prozeß auf dem Reichstag in Augsburg, der im
August 952 zur Verurteilung Guntrams ob reatum regie infidelitatis führte. Damit
war die Machtstellung des elsässischen Grafenhauses, das sich der Verwandtschaft
mit Lothar I. und II. rühmen mochte, zunächst gebrochen. Guntram verlor die
Grafschaft im Breisgau und seine Güter und Besitzungen sowohl im Elsaß als auch
im Breisgau und nach dem Thurgau70 hinüber. An die Stelle Guntrams am Oberrhein
trat wiederum das Königtum. Otto I. behielt zunächst den größten Teil des
reichen Besitzes Guntrams in eigener Hand. Im Breisgau verfügte er damit über
eine große Anzahl von Hilfsquellen. Breisach, die natürliche Felsenburg über dem
Rhein, stand Otto I. zur Verfügung in Gemeinschaft mit dem schwäbischen Herzogtum
, das von seinem Sohne Liudolf verwaltet wurde. Dieser übernahm nach
952 auch die Breisgaugrafschaft71. Das Reichsgut mit dem Mittelpunkt Sasbach war
noch vorhanden72, dazu noch mannigfacher Besitz um Breisach und im Gebiet um
den Kaiserstuhl73. Dazu treten die Besitzungen, welche aus der Hand Guntrams an
Otto I. gekommen waren, und die Güter, die dem Reichskirchengut der Abtei And-
lau angehörten bei Endingen, Kenzingen und Sexau.

Auch nach dem Sturz des Sohnes Otto L, Liudolf, der sich gegen seinen Vater
empört hatte, im Jahre 953/54, blieb die Machtstellung des Königs am Oberrhein
dieselbe. Institutionen der Reichskirche übernahmen einen Teil der Güter aus dem
Guntrambesitz und damit auch einen Teil der Aufgaben, die die unmittelbare Fiskalverwaltung
des 10. Jahrhunderts in organisatorischer Hinsicht auf die Dauer
nicht ausüben konnte, ohne Gefahr zu laufen, daß die Güter der Verfügung des
Königtums wieder völlig entzogen würden. Das Bistum Konstanz erhielt 962 von
Otto I. die Güter Guntrams in Buggingen, Ihringen und Maurach74; zahlreicher
Besitz am Kaiserstuhl mit dem Mittelpunkt Riegel wurde der Abtei Einsiedeln gegeben75
.

In den Zusammenhang dieser Vorgänge, die die Besitzverhältnisse und die
Machtverteilung im Breisgau kurz nach der Mitte des 10. Jahrhunderts völlig umgestalteten
, ist auch die Geschichte der Abtei Waldkirch zu stellen. Mochte Otto I.
während der Zeit, da Liudolf Herzog von Schwaben war, seinen Einfluß auf die
Abtei im Elztal für ebenso gesichert halten wie die Verfügung über Breisach, so
belehrte ihn der Aufstand Liudolfs eines anderen. Ähnlich wie die Urkunde, durch

70 Otto I. gab am 6. Jan. 958 an Einsiedeln Eschenz im Thurgau, talem proprietatem, qualem Gundramnus
comes in ipso loco obtinuit sibique ob perfidiam sui reatus iusto iudicio publice in ius reglum est
deiiudicata; Mon. Germ. DD Ol 271 n. 189.

71 S. oben Anm. 68.

"Büttner, in: Schauinsland 67 (1941) 28 ff.

73 Im 14. Jh. tritt plötzlich zahlreiches Reichsgut um Breisach und im Kaiserstuhl auf; seine Herkunft ist
nicht angegeben, doch zeigt die Erwähnung von Rotweil und Bergen, daß es erst aus der Zeit nach der
Konfiskation des Guntramvermögens stammt. Für das 10. Jh. dürfen wir aber die Liste der genannten
Güter heranziehen. Es handelt sich um das am 6. August 1330 von Ludwig d. Bayer an Burkart v. Uesenborg
für 200 M. Silber verpfändete Gut in Rimsingen, Hochstetten, Achkarren, Leiselheim, Bischoffingen,
Ihringen, Merdingen, Wasenweiler, das Tal zu Rotweil u. Bergen; Der Kaiserstuhl (1939) S. 95. In Men
gen begegnet 1308 Reichsgut, „die hove, die an das Riehe horten"; Zeitschrift f. d. Gesch. d. Oberrheins
11, 459.

74 Mon. Germ. DD Ol 326 n. 236.

75 Mon. Germ. DD OII 33 n. 24; Do III 398 n. 4, 645 n. 231, DD OII 97n.77; vgl. H e f e 1 e, Freib. UB. I
1 n. 1—3.

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