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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0025
an St. Peter über111; der Nekrolog des Klosters identifiziert dieses Gut mit Ahlenbach
, dem obersten linken Seitental der Glotter112. Als Besitz von St. Peter tritt
uns endlich noch Lauterbach, das heutige Glotterbad entgegen, mit später 5 Lehen113
.

Das Eindringen von St. Peter in den Bereich des Glottertals bezeichnet den spä-
test möglichen Zeitpunkt, bis zu dem die wirtschaftliche Ausdehnungskraft der
Konstanzer Grundherrschaft im Glottertal und die von ihr ausgehenden Impulse
endgültig erlahmt waren. Seit dem Ende des 11. Jahrhunderts waren der oberste
Teil des Glottertals nach dem Schwarzwald hinauf und die Seitentäler von dem
weltlichen Adel, der von dem Breisgau herein vordrang, erfaßt und auszubauen
begonnen worden.

Neben Arnold von Kenzingen besaß an dem noch nicht in Anbau genommenen
Gebiet hinter Rohr auch Graf Erlewin von Nimburg114 Anteil. Beide zusammen
verzichteten im Jahre 1112 auf ihre Anrechte zu Gunsten von St. Peter. Graf Erlewin
von Nimburg und Arnold von Kenzingen hatten einen Teil des Gebietes mit
Beschlag belegt, das innerhalb der Grenzbeschreibung von St. Peter gelegen war115.
Aus dem Breisgau herauf war der Graf von Nimburg im Begriff, am Ausgang des
11. Jahrhunderts den Teil des Schwarzwaldes in Besitz zu nehmen, der um 1095
von dem Herzog von Zähringen wegen seiner günstigen Möglichkeiten für sein
Hauskloster St. Peter ebenfalls ausgewählt wurde. St. Peter übernahm im Sinne
des Zähringerherzogs die Aufgabe mit, die Verbindung über den Schwarzwald
nach der 1091118 neugegründeten Burg Freiburg am Ausgang des Dreisamtales zu
schützen. Die geistliche Institution war wie keine andere imstande, den ihr zugewiesenen
Bezirk urbar zu machen, dem Einfluß und der Herrschaft der Klostervögte
zu erhalten und dazu noch durch Schenkungen und Stiftungen zu erweitern.
Die Zähringer mußten die Grafen von Hohenberg im Kampf, dem die Burg Wiesneck
zum Opfer fiel, aus dem für sie wichtigen Gebiet von St. Peter verdrängen117.
Die Ausschaltung der nicht allzu mächtigen Grafen von Nimburg geschah auf einfacherem
Wege, indem man sie zur Übertragung ihrer Rechte im Schwarzwald an
die Zähringer Hausabtei St. Peter bewog. Damit waren die Nimburger wiederum
auf ihren Besitz im Altsiedelland zurückgewiesen. St. Peter übernahm am oberen
Ende des Glottertals die Aufgabe, den weiteren Ausbau des Gebietes durch seine
Grundherrschaft voranzutreiben und organisatorisch zu erfassen.

111 Vir quidam liber de Dencelingen, Ludewicus nomine, predium suum in loco q. Glotertal d. ecclesie
nostre donavit; Freib. Diöz. Archiv 15, 143; F 1 e i g, S. 106 n. 26.

112 Derselbe Ludwig ist gemeint mit der Eintragung: Ludewicus conversus . . . predium suum in Glotertal in
Mallinbach situm; Mon. Germ. Necrol. I 335; K r i e g e r 8I 25.

113 Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrheins 21 (1868) 108 f.

114 K r i e g e r 2II 345—348. Die Grafen v. Nimburg gehörten in den Kreis der Geschlechter, die enge Be
Ziehungen zu der Abtei Allerheiligen in Schaff hausen besaßen. Ihr Besitz reichte bis in den Aargau hinein;
B a u m a n n, Allerheiligen S. 54 n. 30. Ihre Burg wird 1052 erstmals genannt; S c h ö p f 1 i n, Hist.
Zaringo Bad. V. 20. Ihr Besitz hielt sich außerhalb des Mooswaldwildbannes; vgl. A. K o h 1 e r, Die
Burgen des mittelalterl. Breisgaus (Freiburg 1940) S. 21.

115 . . . quod comes Erluinus de Nivinburc dominusque Arnoldus de Kencingen totam portiönem ditionis
proprie, quam in ipsa silve infra vel extra terminos prenominatos possederant, ratione salubri voto
non dissimili s. Petro pro animarum suarum redemptione liberaliter tradiderant.

116 Annal, Marbac. ed. Bloch S. 37.

117 Th. Mayer, Staat der Herzöge v. Zähringen S. 16 f.

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