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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0039
catus de Friburg" genannt wird. Als ein, wenn auch nicht „der" Vorgänger Gölins,
wird am 10. Februar 1248 von Papst Innozenz IV. der „nobilis vir Corradus
advocatus de Friburch" genannt, was sowohl Hefele wie Stülpnagel übersehen32.
Sollte dieser mit Konrad Sneweli identisch sein, so würde dadurch der später erscheinende
sonst so schwer erklärbare Zusatz „de curia" zu dessen Namen deutbar33
. Daß letzterer vielleicht mit dem wenig später vorkommenden Schultheiß
Konrad identisch sein könnte, halte ich in dieser Zeit schon deshalb für durchaus
möglich, weil sowohl dieser übrigens durchaus nicht immer im jährlichen Turnus
wechselnde „Beamte", wie der Vogt, vom Grafen bestellt und in dessen Auftrag
tätig wird. Außerdem wird ganz offensichtlich der Freiburger Schultheiß gelegentlich
auch als Vogt angesehen34. Als ein weiterer gräflicher Vogt wird 1295 Johann
erwähnt, der natürlich, wie das genaue Lesen meines Textes ergibt, vermutlicher
Nachfolger Gölins und nicht Konrads gewesen sein dürfte35. Weitere Namen von
späteren Vögten habe ich genannt, ohne bei der Dürftigkeit des Materials ihre Stellung
in jeder Hinsicht eindeutig klären zu können36.

Es scheint mir jedenfalls aufgrund des Dargelegten festzustehen, daß auch die
Freiburger Grafen spätestens seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Vögte als wichtige
„Beamte" für die Verwaltung ihrer Herrschaft und für die Wahrnehmung ihrer
Rechte in der Stadt Freiburg eingesetzt hatten. Und ich bleibe daher weiter bei der
Annahme, daß diese Vögte auf der Burg und vor allem auf dem damit verbundenen
gräflichen Wirtschaftshof nicht nur große Teile ihrer Amtsverrichtungen versahen,
sondern auch ihren Wohnsitz hatten, d. h. daß wir es hier mit dem alten Dinghof
der Herrschaft im Bereich des späteren Freiburg zu tun haben. Der Beiname „de
curia", der später an der einen Linie der Snewlin haften bleibt, legt die Vermutung
nahe, daß diese so überaus vielseitig verwendete Ministerialenfamilie zuerst auf
dem Grafenhofe geamtet haben könnte. Ist doch z. B. auch in Straßburg an einem
Zweig der Ministerialenfamilie von Mülnheim der Beiname „im Fronhofe" hängen
geblieben37. Hundertprozentig beweisen läßt sich dieser letzte Punkt freilich nicht.

Wohl aber hatte Gölin auf jeden Fall seinen Sitz in Freiburg und nicht in Ebnet,
wie die vorübergehende Übertragung seines Namens auf den Grafenhof beweist.
Schon wenn man die Urkunde vom 31. März 1316, in der Graf Egino zwar die

33 Ob in dieser Zeit bereits zwischen städtischem Schultheißen und herrschaftlichem Vogt in der Stadt so
streng unterschieden werden kann, wie es Stülpnagel will, scheint mir äußerst zweifelhaft. Beide wurden
damals — von vorübergehenden Ausnahmen abgesehen weitgehend von der Herrschaft bestimmt. W.
Schlesinger hat offenbar auch aus diesem Grunde den „liber homo" der ältesten Freiburger „Handfeste"
mit dem zähringischen Vogt gleichgesetzt (wie Anm. 13, S. 104). Das Problem der Stellung von Vogt und
Schultheiß im 12. und 13. Jahrhundert läßt sich m. E. aufgrund von Freiburger Quellen allein nicht
lösen, zumal die gesamte frühstädtische Entwicklung dabei zu berücksichtigen wäre. Ich kann daher auf
diese für meine Ausführungen nicht entscheidenden Dinge hier nicht näher eingehen. Es sei aber darauf
aufmerksam gemacht, daß Konrad Snewli (im Hofe) in einer Freiburger gräflichen Urkunde vom 3. März
1255 ohne Angabe des Familiennamens als „C(onradus) scultetus de Friburg in curia" bezeichnet wird
(FreibUB Bd. 1 S. 118 Nr. 142). Am 14. April des gleichen Jahres titulieren ihn die Grafen Konrad und
Heinrich von Freiburg sogar in höchst ungewöhnlicher Weise als „Cunradus dictus Snewlin, scultetus
noster" (ebd. S. 120 Nr. 143).

34 FreibUB Bd. 2 S. 122 Nr. 107: 1291 März 12. Hefele (ebd. Anm. 2) diese Adressierung als Irrtum
des Absenders. Dabei ist es aber doch bezeichnend, daß ein solcher Irrtum überhaupt entstehen konnte.

35 Schwineköper, Vorstädte, wie Anm. 2, S. 49 Anm. 70.
38 Ebd.

37 J. Kindler von Knobloch, Das goldene Buch von Straßburg, Wien 1886, S. 211.

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