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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0042
Ähnliches gilt für die Frage nach der ältesten zuständigen Pfarrkirche für diese
Siedlungsansätze. Über die Peterskirche habe ich mich daher nur sehr vorsichtig in
Vermutungen ergangen, übrigens 1966 auch völlig richtig zitiert, daß sie nach den
Burgrechtsverzeichnissen „bi" und nicht wie 1970 irrtümlich „ze Wieri" liegt54.
Merkwürdig genug bleibt es auf jeden Fall, daß diese im 13. Jahrhundert bereits in
die Lehener Vorstadt einbezogene Kirche nicht als zu Freiburg gehörig bezeichnet
wird, sondern, daß sie als bei der Wiehre gelegen angesehen wird.

Abschließend möchte ich daher wiederholen, daß ich von den Hauptgedanken
meiner Untersuchungen aufgrund der Kritik von W. Stülpnagel m. E. nichts zurückzunehmen
brauche. Dafür, daß er einige wenige kleine Versehen berichtigt hat,
kann ich ihm nur ebenso dankbar sein wie dafür, daß er eine erneute Diskussion
dieses ganzen schwierigen Fragenkomplexes eingeleitet hat.

NACHWORT

Auf die vorstehende Kritik von Berent Schwineköper werde ich zu gegebener
Zeit noch einmal zurückkommen müssen. Mit einigen Argumenten meiner Arbeit
hat sie sich auseinandergesetzt, andere hat sie beiseite gelassen. Gewiß aber ist
alles, was Schwineköper zur Stützung seiner Ansichten vorbringt, äußerst beachtenswert
und dient der Vertiefung der Diskussion und der Klärung der Möglichkeiten
gegenüber Fragen, für deren Beantwortung, entsprechend der Quellenlage,
sehr oft nur die Wahl zwischen größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit bleibt.

Zu den drei Themen, zu denen Schwineköper sich kritisch äußert hier nur soviel:

I. Mit Kritik gegenüber einer Quellenstelle (hier: Marbacher Annale n)
sollte man zurückhaltend sein, wenn die Nachricht, die sie enthält, mit der möglichen
Wirklichkeit sehr gut übereinstimmen würde. Daß der (Neu-)Bau einer Burg
mit einem „Burgweiler" (civitas) der Gründung bzw. Privilegierung eines Marktes
(forum) vorhergeht, und nicht zeitlich mit ihr zusammenfällt, hat doch viel Wahrscheinlichkeit
für sich.

II. Was den Vogt G ö 1 i n und den „Gölinshof" betrifft, so wird eine neuerliche
Analyse der Quellenstellen, wo beide genannt sind, noch einmal gegeben werden
müssen. Vorweg sei nur gesagt, daß eine „Owe bi Friburg" sehr wohl gegen
Ebnet gelegen sein kann, wenn z. B. auch die „Ambringer Au" ein gutes Stück ab
von der Siedlung gelegen ist. Den Gölin habe ich keineswegs zu einem „unbedeutenden
gräflichen Untervogt" gemacht, wenn er über St. Peter gesetzt ist, dessen
Gebiet ja nicht nur „einige relativ belanglose Seitentäler des Dreisamtales" umfaßt,
sondern das bekanntlich ostwärts bis weit in das Neusiedelland des Schwarzwalds
hineinreicht, abgesehen von dem gewaltigen Grundbesitz in zahlreichen Ortschaften
der Rheinebene und des Hügellandes. An dieser Vogtei haben die Grafen von
Freiburg, nach Verlust so viel anderer Rechte, nicht umsonst mit Klauen und Zäh-

» Ebd. S. 56.

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