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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0056
Abb. 6: Ausschnitt aus der Malterdinger Weltgerichtsdarstellung

temberg stimmen, für Malterdingen angesichts der Paradiesbilder wohl kaum. Ihre
Entstehung verdanken die Malereien in evangelischen Kirchen im Schwäbischen
ebenso dem Prestigebedürfnis bürgerlicher Kreise in einer repräsentationsfreudigen
Zeit21: Die Stiftereintragungen kommen regelmäßig vor. Auch der Kunstwert hält
sich, von Ausnahmen wie Meißenheim abgesehen, hier wie dort in puritanisch
sparsamem Rahmen. Kaum einmal finden wir einen Künstler, der über das meisterliche
Können seiner Zeit verfügt und die Malerei mit der Architektur verflochten
hätte wie in katholischen Barockkirchen. Die Wand dient als neutraler Bildträger22,
allzuviel Phantasie scheint weder verfügbar noch erwünscht.

Wenn die Nimburger, Malterdinger und Knielinger Bilder, die sich uneingeschränkt
vergleichen lassen, schon keine Besonderheiten darstellen, freuen wir uns
dennoch ihrer Entdeckung ihrer unbekümmert liebenswerten Einfalt wegen. Sollten
in anderen Kirchen weitere ähnliche Zeugnisse aufgefunden werden, was leicht
geschehen kann, sollte niemand zögern, sie für erhaltenswert zu erklären. Wenn
auch I. H. v. Wessenberg 1827 aus der aufgeklärt realistischen Gesinnung seiner
Zeit heraus schrieb: „Mit solchen Paradoxien des letzten Gerichts"23 sei „der religiösen
Erbauung wenig gedient", glauben wir doch, daß sie wenigstens nicht schaden
und betrachten sie vorab unter kunstgeschichtlichen Gesichtspunkten, wodurch
sich in durchaus aufgeklärter Weise auch erbaulicher Gewinn ziehen läßt.

21 Ebd. S. 316.

22 Ebd. S. 16.

23 Ignaz Heinrich von Wessenberg, Die christlichen Bilder, ein Beförderungsmittel des christlichen Sinnes.
Konstanz 1827. Bd. 2. S. 443.

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