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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0058
gen und 300 Quadratruten) auf 15 Jahre für 3910 Gulden und 30 Kreutzer an den
Militärfiskus. Am 11.5. 1886 kam der Wasenplatz im Gewann Rotlaub mit 368
Ruten = 33,12 ar und am 8. 3. 1898 das Hirtenhausgut mit 4 Morgen, 215 Ruten =
163,35 ar dazu. Diese drei Geländestreifen bildeten die Grundlage des Exerzierplatzes
.

Der 1894 geäußerte Wunsch auf Überlassung des Hirtenhäuslefeldes konnte erst
am 10. 10. 1900 realisiert werden. Die Verhandlungen darüber sollten der Garnisonsverwaltung
sechs Jahre lang Kopfschmerzen bereiten.

Zunächst waren die Eigentümer nicht gesonnen, ihre Grundstücke zu verpachten,
sondern legten Wert auf einen käuflichen Erwerb. Dazu konnte sich das königliche
Kriegsministerium mit Schreiben vom 7. September 1894 jedoch nicht bereitfinden,
so daß es einer Intervention des Erbgroßherzogs als Standortältesten bedurfte, um
die Stadtverwaltung für einen Ankauf des Geländes zu interessieren, das dann
pachtweise an die Garnisonsverwaltung weitergegeben werden sollte. Das seitens
der Stadtverwaltung und des Stadtrates mit der Verhandlungsführung beauftragte
Tiefbaumamt bot den betroffenen Grundstückseigentümern Ersatzgelände in dem
Gewann Grafenegerten an, das sich in dem Besitz des Heilig-Geist-Spitals befand.
Dieser Geländestreifen lag nordöstlich des Hirtenhäuslefeldes. Auch das Gewann
Hedlinger stand als Austauschgelände zur Diskussion. Als die Verhandlungen soweit
in Fluß kamen, intervenierte das Garnisonskommando am 25. 1. 1899 jedoch
wegen der Größe des Exerzierplatzes, der namentlich für die Übungen des Feldartillerieregimentes
Nr. 76 nicht mehr ausreichen würde, da die geplante Errichtung
eines neuen Güterbahnhofes und die damit verbundene Bahnanlage den vorgesehenen
vergrößerten Exerzierplatz bereits wieder einengen würden.

Zwischenzeitlich brachte die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern kein
greifbares Ergebnis. Die Fronten verhärteten sich vielmehr. Sprecher der Grundstückseigentümer
war Jacob Nelson, der auf einem Verkauf der Grundstücke zu
einem seit 1894, dem Beginn der Verhandlungen, stets steigende Preise bestand.
Schließlich riß sowohl dem Städtischen Tiefbauamt als auch der Garnisonsverwaltung
der Geduldsfaden und man schritt im September 1899 zur Einleitung des Expropriationsverfahrens
. Damit sollte nach einem großherzoglich badischen Gesetz
vom 26. Juni 1899 die Enteignung der Parzellen gegen Entschädigung bewirkt
werden. Nach einem sechsjährigen Hin und Her der Verhandlungen, die seitens
des Städtischen Tiefbauamtes durch Stadtbaumeister Max Buhle mit Umsicht geführt
wurden, mußte sich die Stadtverwaltung bei der Einreichung der für das
Expropriationsverfahren notwendigen Unterlagen am 18. 11. 1899 durch das
großherzogliche badische Bezirksamt in Freiburg noch eine Rüge gefallen lassen.
Nach Meinung des Bezirksamtes waren die Unterlagen unvollständig und bezüglich
der Parzelleneigentümer unübersichtlich eingereicht worden. Dessen ungeachtet
kam es zur Einleitung des Enteignungsverfahrens. Außer den betroffenen fünfzehn
Grundstückseigentümern nahmen seitens der Stadtverwaltung wieder Stadtbaumeister
Max Buhle und seitens des Stadtrates Rechtsanwalt Konstantin Fehrenbach
teil. Bei Fehrenbach handelt es sich um den Zentrumspolitiker, der in der
Weimarer Republik als Reichskanzler gewirkt hat. Er konnte sich bei den Verhandlungen
anläßlich des Enteignungsverfahrens die ersten Sporen verdienen. Ja-

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