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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0018
Der mächtige Bischof von Arras, des Kaisers rechte Hand, war auf Böcklin aufmerksam
geworden. Die Wende seines Lebens bereitete sich vor. Am 14. IX. 1550
teilte Böcklin seinem Herrn, dem „Markgrafen Ernst von Baden, Rötteln, Sausenburg
, Badenweiler" mit, die Römische Kaiserliche Majestät habe ihn durch den Bischof
von Arras „erfordert, ihrer Majestät Hofmarschall zu sein. Viele Herren
und andere von Adel haben darum gebeten, so wollte Ihre Majestät mich zu solch
hohem Befehl vor anderen brauchen." Als Hofmarschall sollte Böcklin „wie andere
Hofräte" gehalten werden. Der Bischof von Arras wollte auch „leiden", daß Böcklin
die ihm vom Markgrafen übertragenen „Reichs- und Privatgeschäfte" weiter
betreue und mit dem Amt des Hofmarschalls verbinde. Böcklin bat daher den
Markgrafen, ihm „den gewalt" (die Vertretungsmacht) für diesen Reichstag noch
zu belassen, „weil ichs mit allem Fleiß besorgen werde". Dem Markgrafen bereitete
diese überraschende Wendung „kein Mißfallen, sondern gut Gefallen", erhielt er
doch auf diese Weise für seine Anliegen einen Fürsprecher am Hofe. Er erklärte
sich bereit, Böcklin für seinen Unterhalt das von ihm Begehrte weiterhin zu belassen
. Aber das Amt des Hofmarschalls hatte nur Bedeutung auf den Reichstagen,
auf denen der Kaiser einer angemessenen Repräsentanz bedurfte. Der Bischof von
Arras bot Böcklin an, nach Beendigung des Reichstags „ein Hof rat zu sein". Zögernd
schrieb Böcklin dem Markgrafen, er wolle dies nicht tun, „denn dieweil ich
leb, bin ich willens, Euer Fürstlichen Gnaden nicht zu verlassen". Dieser Vorsatz
hatte nicht lange Bestand. Am 9. III. 1551 wurde Wilhelm „Begkhlin von Begkh-
linsaw" von König Ferdinand zum königlichen Rat ernannt. Tatsächlich trat er
jedoch in den Dienst des Kaisers und nicht seines königlichen Bruders ein. Das Konzept
seiner Ernennungsurkunde wird in der Archivabteilung der kaiserlichen Räte
der Reichskanzlei aufbewahrt. Kaiser Ferdinand I. hat am 7. I. 1561, als Böcklin
schon seit Jahren Dompropst des Erzstifts Magdeburg war, seinen Ratstitel bestätigt13
.

Mit dem Eintritt in den Dienst des Kaisers begann für Böcklin ein neuer und der
wichtigste Abschnitt seines Wirkens. Nun diente er einem höheren Herrn, dem Kaiser
, im Zentrum der Macht, dessen Ohnmacht gegenüber den erstarkenden Landesfürsten
sich in den kommenden Jahren immer mehr erwies.

Herzog Christoph

Le duc Christophe se gouverne
fort bien.

Karl V. zu Böcklin.
Villach 28. V. 1552

Durch 5 Jahre hindurch, von 1550-1554, ziehen sich Briefwechsel und Meinungsaustausch
zwischen Herzog Christoph von Württemberg und Wilhelm Böcklin14
. Das Jahr 1550 hat beiden eine Rangerhöhung gewährt. Christoph folgte sei-

13 österr. Staatsarchiv Wien, Abt. Haus , Hof und Staatsarchiv, Reichsregister I, Bd. 21, fol. 1470—1480.

14 Briefwechsel des Herzogs Christoph von Württemberg hgg. von Dr. Viktor Ernst, Sttgt. 1899, Bd. I u. II.
Zitate nach der Briefnumerierung.

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