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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0030
Sachsen" korrespondieren, und für seine Bezahlung Sorge tragen41. Durch ein späteres
Schreiben des Kaisers wurde Böcklin in allen Fragen der Musterung an Schwen-
di verwiesen, dem „sonst unser mainung und gemuets ferner notdurftig berichtet
und verstendigt werden" sollte. Diese Verweisung an seinen Schwiegersohn dürfte
der auf seine persönliche Geltung bedachte Böcklin als eine „capitis deminutio"
empfunden haben. Die berufliche Rivalität zwischen Böcklin und Schwendi dürfte,
neben dem Verhalten von Böcklins Tochter, zu ihrer späteren Entfremdung beigetragen
haben.

Inzwischen hatte auch König Ferdinand die Initiative ergriffen. Durch den Landvogt
der Niederlausitz, den Grafen Schlick, ließ er dem Markgrafen Hans eine Bestallung
als Rat des Kaisers auf Lebenszeit mit einer Pension gegen Gewährung
von Truppenhilfe anbieten. Markgraf Hans entsandte seinen Kanzler Albinus
nach Passau. Mit ihm nahm Böcklin, der am 7. Juni 1552 von Villach aus eintraf,
die Verhandlung auf. In Passau stieß Böcklin auf großen Unwillen der Fürsten und
Kurfürsten gegenüber dem Kaiser. Er riet daher dem Kaiser, sich mit dem Kurfürsten
Moritz zu vergleichen, „auf daß Euere Kaiserliche Majestät den Franzosen
desto besser könnte abkehren"42.

Markgraf Hans stellte für die Unterstützung des Kaisers klare Bedingungen. Er
war bereit, gegen eine Jahrespension von 5000 Talern als „kaiserlicher Rat und
Diener von Hause aus" in den Dienst des Kaisers zu treten, falls ihm Religionsfreiheit
und Amnestie zugesichert wurde43. Er erwartete eine Vergleichung der Religionsstreitigkeiten
nicht „auf einem parteiischen Konzil", sondern, „auf einem
freien christlichen concilio in Teutscher nation oder auf einer Nationalversammlung
". Er erklärte sich aber auch bereit, unter bestimmten Bedingungen sich für die
„itzige Expedition" bestallen zu lassen, wobei er von einer „Scheinbestallung wider
den Türken" sprach44. Er rechnete somit noch Ende Mai 1552 mit einer Auseinandersetzung
mit Kurfürst Moritz und seinen brandenburgischen Verwandten, dem
Markgrafen Albrecht Alcibiades. Schon nach der Abreise des Albinus begann er,
eine Anzahl von Rittmeistern im norddeutschen Raum zu werben, die ihrerseits
Reiter gegen Wartegeld zu beschaffen hatten. Die Vergütung wurde nicht nach Reitern
, sondern nach Pferden bemessen: 10 Gulden pro Pferd und Monat, für 100
Pferde 1 Kapitän zu 25 fl., für 10 Pferde ein Wagen für 20 fl. pro Monat45.

Am 1. Juli 1552 kehrten Böcklin und des Markgrafen Botschafter Albinus, ohne
einen Abschluß getätigt zu haben, aber mit Optimismus, nach Küstrin zurück. In
Passau gingen die Verhandlungen geruhsam weiter. Man befürchtete Unruhen, als
der im Dienst des Kurfürsten Moritz stehende Graf von Castell einen Schreiber des
römischen Königs erstach und selbst verwundet wurde, doch am folgenden Abend
ritten die Bischöfe von Salzburg und Passau, Kurfürst Moritz, Herzog Albrecht
und Herzog Jörg von Mecklenburg friedlich „zum Schlaftrunk in einen Garten vor
das Tor"46.

11 Druffel II, 1495, 1456.

42 Druffel II, 1523, 9. VI. 1552, Passau.

43 Druffel II, 1476.

44 Druffel II, 538, VI. 1552, Lanz III, 814.

45 König Ferdinand an Kaiser 8. VI. 1552, Lanz III, 814.

46 Druffel II, 1533, Württb. Räte an Herzog Christof.

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