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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0052
Von Brüssel aus verlangte Lazarus von Schwendi „umb aller Freundschaft willen
" von Gladi Böcklin die Herausgabe seines Sohnes. Er erwartete, Claudius werde
„als ein redlich Ehrliebender vom Adel" seine „adeliche Pflicht, Treue, Ehr und
Glauben, Hand, Brief und Siegel handhaben und ihm seinen Sohn alsbald zustellen
" 103. Auch Böcklins Frau Anna, die vor einem Jahr Bürgerin von Straßburg geworden
war, wendete sich als „arme betrübte Frau" am 5. VII. 1563 an Meister
und Rat der Stadt Straßburg, da die Herausgabe ihres Sohnes sie „in beschwerlicher
Schmach, not und schimpf sehen würde". Als Grund des Unfriedens gab sie an, daß
Schwendi ihren Sohn nicht als sein Kind anerkennen möchte. Obwohl Schwendi
zur Anerkennung seiner Vaterschaft nicht bereit war, bestand er doch mit Nachdruck
auf der Herausgabe seines Sohnes. Dieser Sohn sollte sein Erbe sein. Indessen
blieben Schwendis Schlösser Burkheim, Kirchhofen und Kienzheim (und die Hohlandenburg
) jahrelang ohne Hausfrau.

Eine Vermittlung des Rates von Straßburg lehnte Schwendi ab, übersandte jedoch
Beweisstücke, von denen die Ratskommission sagte, daß der von Schwendi zu
seinem Unwillen nicht wenig Ursache habe.

Kurz zuvor, am 23. XII. 1562 bis 7. I. 1563 hatte Kaiser Ferdinand in Freiburg
geweilt und in Böcklins Hause „zum Walfisch" gewohnt. An ihn wandten sich
Schwendi und seine Ehefrau. Die Verhältnisse der Familien Schwendi und Böcklin
waren ihm nicht nur durch seinen Freiburger Besuch aufs beste bekannt. Sein Versuch
„die Parteien in Güte miteinander zu vertrösten", scheiterte am Widerstand
des Claudius Böcklin. Ferdinands erneute Intervention war von Erfolg begleitet.
Am 30. IV. 1563 ersuchte der Kaiser den Rat von Straßburg, Schwendis Sohn dem
Vater auszuliefern. Gleichzeitig wies Ferdinand die Regierung in Ensisheim an,
Mutter und Sohn, wenn sie in den Vorlanden, zu denen Freiburg gehörte, angetroffen
würden, zu „verarrestieren" und einen Ausgleich der Parteien herbei zu
führen.

Am 9. XI. 1563 übergab Anna Schwendi gemäß dem Vertrag von Zeitz in Abwesenheit
Schwendis ihren Sohn dem Rat von Straßburg.

Die „Hoffnung künftiger Reconcoliation und Vergleichung durch Verleihung
Gottes", die der Landvogt im Oberen Elsaß, Graf zu Montfort hegte, blieb unerfüllt
. Anna Schwendi, die sich als „verlassene einfältige Frau" bezeichnete, und „in
Geduld und Hoffnung gelitten hat", fühlte sich „ihres großen Schatzes, den sie auf
dieser Erde hatte, unschuldig beraubt, und muß dazu noch in täglichen Sorgen stehen
". Sie will „ihres Herren Unbeständigkeit nicht länger erschwingen". Aber ihr
Vetter Gregorius von Kippenheim bezeichnete sie als unbeständig, ihr Vater Wilhelm
Böcklin verderbe das Erreichte. Auch Claus von Hattstadt bemühte sich vergebens
um eine Versöhnung der Ehegatten. Der Versuch scheiterte, da sich Böcklin
als Vater der Frau auf nichts einließ. Nach Hattstadts Zeugnis hält sich Anna
Schwendi „etwas weitläufig, streicht sich heraus, geht zu Gastereien und Tänzen,
da ihr Herr lieber sähe, daß sie sich still und eingetan halte". Ist es der Kummer,

105 Schreiben Schwendis v. 19. V. 1563 und 13. IX. 1562 Stadtarchiv Straßburg. Demeles entre Schwendi et
son beau frere Claude Böcklin Litige entre Schwendi et sa premiere femme Anne I 7 (53) 9 Straßburger
Ratsprotokolle zitiert bei Bernays, Winther von Andernach ZGO NF 16 S. 56, 1901.

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