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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0059
kelin Eleonora von Leyen auf Hohenlandsberg, später an die Grafen von Fürstenberg
-Heiligenberg.

Habent sua fata libelli. Auch für Häuser gilt dieser Satz, nicht zuletzt für das
schicksalsträchtige Haus „zum Walfisch", das dem baufreudigen Generalschatzmeister
, dem geistesmächtigen Humanisten, dem weltklugen Dompropst, aber auch
dem Römischen Kaiser Deutscher Nation, für kurze Spannen ihres Erdendaseins
das wohltuend trügerische Gefühl der Geborgenheit zu vermitteln bestimmt war.

Der Stifter

Hic habitabo
Böcklin.

Böcklin, seine Tochter Eleonora von Schwendi ("(" 1571) und sein Hofjunker
Jakob von Scherenzgi ("(" 1584) erhielten ihre letzte Ruhestätte in der von Böcklin
„aufgerichteten, gezierten und begabten" Kapelle des Freiburger Münsters, die
seinen Namen trägt. Wie Böcklin dem kaiserlichen Schatzmeister Jakob Villinger
von Schönenberg als Eigentümer des Hauses „zum Walfisch" nachfolgte, so waren
Villinger und seine Ehefrau Ursula als Stifter für die Erbauung und Ausstattung
dieser Kapelle vorangegangen. Eines der Glasgemälde zeigt, wie die Eheleute
Villinger in Pilgertracht vom Heiligen Jakobus, dessen Wallfahrtskirche Santiago
de Compostela den Hintergrund bildet, die Krone des ewigen Lebens entgegennehmen112
. Die freundschaftliche Beziehung der Familien Villinger und Böcklin
wurde durch die Stadt Schlettstadt vermittelt, dem Geburtsort Jakob Villingers
und Alterssitz von Böcklins Vater.

Die Grabinschrift bezeichnet Böcklin als „des Primat Erzstift Magdeburg Thom-
propst, Rom. Kais. Maj. Rath, Ritter, Stifter dieser Kapellen und verordneten al-
mosen".

Mit derselben Sorgfalt und juristischen Akribie, die Böcklin Geschäften und Aufträgen
zuzuwenden pflegte, war er bemüht, über seinen Tod hinaus alles zu regeln,
was menschlicher Regelung zugänglich ist. Dies geschah in seinem Testament und
in der Urkunde, die ihn unter die Stifter seiner Stadt einreihen sollte. Zwar ist
Böcklins Testament nicht auffindbar, doch kann sein Inhalt aus anderen Zeugnissen
erschlossen werden113.

Nach dem Tode seiner Tochter Anna von Schwendi (f 1571) war Böcklins einziger
Erbe sein Enkel Hans Wilhelm von Schwendi. Er sollte sich nach dem Tode
seines Vaters als schlechter Wirtschafter, sogar als Verschwender erweisen. In kluger
Voraussicht hat Böcklin ihm den Zugriff auf das „Hauptgut" seines Nachlasses
entzogen und ihm nur den Zinsgenuß gestattet. Sechs Haupt- oder Zinsverschreibungen
, welche sich zusammen „auf 50500 Gulden am Hauptgut" bezogen, wur-

112 Kempf u. Schuster, Das Freiburger Münster, Frbg. 1906, S. 196.
Marmon, Unser lieben Frauen Münster S. 139.

118 Ratsprotokoll Freiburg 20 II 1585. Niederschrift über Aushändigung der Verschreibungen im Universitätsarchiv
Freiburg.

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