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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0062
den der Universität Freiburg zu treuen Händen übergeben und dort mit den „drei
Originalia und Herrn Schwendis Willbrief" in einem eisernen „Tröglein" verwahrt
. Die Universität war Hausherr der Münsterkirche, der Böcklins gleichzeitige
Stiftung zugute kam. Von den drei „unterschiedlichen Schlüsseln" erhielten die
Stadt, die Universität und Böcklin je einen. Die Stadt verwahrte mit gleicher Vorsicht
ihren Schlüssel mit einem von ihr und der Universität gesiegelten Revers und
der Kopie des letzten Willens in einer besonderen Lade „des oberen Canzleige-
wölbs", das mit seinen Regalen und Fächern die Jahrhunderte überdauert hat.

Erst 10 Jahre nach Hans Wilhelm von Schwendis Tode sollten die Verschreibun-
gen seinen ehelichen Nachkommen in gerader Linie ausgehändigt werden. Am
16. I. 1609 starb Hans Wilhelm von Schwendi. 10 Jahre später beauftragten Jacob
Ludwig Graf von Fürstenberg und seine Ehefrau Helena Eleonora, die Tochter
Hans Wilhelm von Schwendis, die wohlverwahrten Verschreibungen in Freiburg in
Empfang zu nehmen.

Durch die „Stiftung und Fundation", die Böcklin durch Urkunde vom 20. VIII.
1584 errichtete, wurde ein Mehrfaches bezweckt. Die Kapelle sollte als seine Grabkapelle
bestimmt, mit Kult- und Kunstgegenständen ausgestattet und pfleglich erhalten
werden. Die Anordnung von Messen und Jahrtagen sollte dem Heil der
Seele, von Almosen der Linderung der Not dienen, und das Andenken des Stifters
sollte allzeit lebendig bleiben. Die Stiftungsurkunde U4, mit juristischer Akribie abgefaßt
, verrät die Beflissenheit des Stifters zur Einhaltung einer peinlich genauen
Ordnung und zur Regelung aller voraussehbaren Lebensverhältnisse. Böcklin agiert
als Hofmarschall seines eigenen Nachlebens.

Böcklin begründete seine Stiftung damit, daß er „von Jugend auf allhier zu Freiburg
erzogen worden" sei.

Hans Wilhelm von Schwendi115 legte das Stiftungskapital von 5000 Gulden
durch Obligation vom 24. VI. 1586 bei der Stadt Freiburg an, die zur Erfüllung
der Stiftungsaufgaben die jährlichen Zinsen von 200 Gulden zur Verfügung zu
stellen hatte. Von den Kaplänen der Freiburger Präsenz sollen an jedem Sonntag
des Jahres und an einer Anzahl von Festen Messen als „privatum sanctum" cele-
briert werden und jährlich einmal ein gesungenes Seelenamt gehalten werden. An
den vier Frohnfesten sollen Visitationen der Kapelle durch die Pfarrherren und
„Vierherren" (Bürgermeister, Schultheiß, Oberstenmeister und Stadtschreiber) mit
dem Gebet „ad tumbam" stattfinden. Vier weltliche Laienpfründner sollen bei den
Messen im Böcklinschen Chor anwesend, je zwei Schwestern der Beguinenhäuser
„zum Lämmlein", „zum grünen Wald" und „zum Graben" sollen an bestimmten
Jahrestagen dem Gottesdienst anwohnen. Jedes dieser Häuser erhält jährlich zwei
Gulden.

Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch den jeweiligen Schaffner der Bauhütte
des Münsters als Procurator, zu Exekutoren werden bestimmt der Rektor der
Universität, der jeweils älteste Professor der Theologie, Jurisprudenz und Medizin,
der Bürgermeister, Schultheiß, Oberstenmeister und Stadtschreiber, der Pfarrherr

114 Stadtarchiv Freiburg, Inventar der Kapelle im Münsterarchiv. Felizian Engler, Mitt. über die an der
Münsterkirche best. Stiftungen, Diözesanarchiv Bd. 24, 1895, S. 137.

115 König S. 247.

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