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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0095
Buchbesprechungen

Bernhard Diestelkamp, Gibt es eine Freiburger Gründungsurkunde aus dem Jahre 1120?
Ein Beitrag zur vergleichenden Städtegeschichte des Mittelalters. ... 80 Seiten, Berlin
1973 (Erich Schmidt).

Die bisherige Forschung hat daran festgehalten, daß gewisse Teile des im Tennenbacher
Güterbuch (VeröfF. d. Komm. f. geschichtl. Landeskunde A 19, 1969) aus der ersten
Hälfte des 14. Jahrhunderts überlieferten Freiburger Stadtrechtstextes einer Rechtsfestsetzung
entsprechen, die Konrad von Zähringen, der Bruder Herzog Bertolds III. (1111
bis 1122). für seine im Jahr 1120 gegründete Stadt oder seinen Markt Freiburg im gleichen
Jahr erlassen hat. Auf dieses Jahr setzte man daher allgemein den Zeitpunkt der
Gründung Freiburgs, wenngleich spätere Nachrichten auch noch andere Gründungsjahre
melden, vgl. meine Ausführungen hierzu in dieser Zeitschrift 88, 1970, S. 6. Mit dem
Wunsch, einen festen Gründungszeitpunkt zu haben, folgte man einer Tradition, die bis
auf die Antike mit ihrem Gründungsjahr der Stadt Rom zurückgeht, obgleich diese Stadt,
und gewiß später auch Freiburg, offenbar nicht in einem einzigen Jahr erbaut wurde.
Zweifelt man die Echtheit einer Uberlieferung, die ein Gründungsjahr enthält, an, so
wird auch dieses selbst als Zeitpunkt, sei es der Erbauung, sei es der Rechtsbewidmung,
zweifelhaft oder hinfällig.

Nachdem Otto Feger im 81. Jahresheft (1963) dieser Zeitschrift darauf hingewiesen
hat, daß es 1120 sich nicht eigentlich um eine Stadtgründung, sondern zunächst nur um
die Privilegierung eines Marktes gehandelt habe, wurde der ursprüngliche Text des Privilegs
durch Walter Schlesinger (Z. f. Rechtsgeschichte GA 83, 1966) in sorgfältiger Analyst
aus der Uberlieferung im Tennenbacher Güterbuch und aus den Tochterrechten anderer
Städte wie Flumet etc. aufs neue rekonstruiert. Dieser Text durfte seitdem als die gesicherte
Grundlage weiterer Forschung über die Anfänge Freiburgs gelten.

Im Rahmen des Festaktes der Universität Freiburg aus Anlaß des 850jährigen Freiburger
Stadtjubiläums hat der Frankfurter Universitätsprofessor Bernhard Diestelkamp,
ein Schüler des Freiburger Rechtshistorikers Prof. Hans Thieme, am 13. Juni 1970 einen
Vortrag über das Thema „Das Freiburger Stadtrecht von 1120 in neuer Sicht" gehalten.
Hierbei überraschte er seine Zuhörer mit einer Beweisführung, wonach einmal die Stadtbzw
. Marktgründung zum Jahr 1120 möglicherweise in Zweifel zu ziehen, zum andern
jedenfalls das Privileg Konrads von Zähringen zu diesem Jahr als eine spätere Fälschung
zu betrachten sei. In der hier anzuzeigenden Veröffentlichung hat Diestelkamp in erwei
terter Form und mit allen notwendigen Nachweisungen seine Überlegungen einer breiteren
Öffentlichkeit zur Nachprüfung vorgelegt.

Schlesinger hatte bei seiner Textanalyse die formalen Elemente für Einheit und Zeitstellung
des Inhalts der Gründungsurkunde in den Vordergrund gestellt. Dieses Prinzip
sieht der Verf. dadurch verletzt, daß Schlesinger zwei Absätze innerhalb des von ihm
(und von anderen vor ihm ungefähr) festgestellten ältesten Bestandes ausgeschieden und
einer späteren Zeit zugewiesen hat (Artikel 2, Abs. 2 und 3). Verf. sucht nun zu zeigen,
daß nicht nur nach den inhaltlichen, sondern auch nach formalen Kriterien die beiden Absätze
aus dem Text nicht ausgeschieden werden dürfen, woraus sich ergibt, daß auch der

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