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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0010
läge entnommen. Im Grunde sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß der jeweilige
Herr der österreichischen Vorlande allein über den Waldkircher Edelmannssitz
zu gebieten hatte.

Die Küchlinsburg war, wie aus den Besitzurkunden hervorgeht, eine allodiale
Burg, über welche ihr Inhaber frei und ohne Zustimmung eines anderen verfügen
konnte. Das Recht der Steuerfreiheit bezog sich jedoch nicht auf die Türkenschatzung
und auf die vom Oberherrn zur Landesrettung geforderten Gelder. Dies
wird im Urbar ausdrücklich bemerkt. Wurde eine dieser Abgaben gefordert, so
hatten die Untertanen Bauern oder Hintersaßen ihren Anteil an den Burgherrn
abzuliefern, welcher sodann die Gesamtsumme nach Ensisheim, dem damaligen
Sitz der Landesregierung, weiterleitete. Die Herren der Küchlinsburg genossen
noch andere Freiheiten und zwar solche, die unmißverständlich auf eine frühere
Gemeinsamkeit allen Besitzes im Räume um das St. Margarethenkloster hinweisen
. Doch deuten schon die frühesten schriftlichen Zeugnisse, die wir von der Küchlinsburg
haben, auf Eingriffe, die, unbekannt zu welcher Zeit, die Einheit gestört
haben ohne je eine völlige Lösung aus ihr herbeizuführen. Auf der einen Seite
durfte der Burgherr das Recht für sich in Anspruch nehmen, genau so wie die Leute
in der alten und in der neuen Stadt, alles Vieh, das er besaß, auf die gemeinsame
Weide zu treiben. Auch hatte er gleichen Anteil an der Nutzung des Stadtwaldes.
Er konnte daraus Bau- und Brennholz entnehmen, wie jeder Bürger der Stadt.
Insoweit stand er innerhalb der Gemeinschaft. Andernseits jedoch wollte er nicht
dem Stadt- sondern dem Landrecht unterstehen. Daß dieser merkwürdige Zustand
schon „von altersher" üblich war, ließ sich Egenolf Küchlin 1301 ausdrücklich bestätigen
. Hierin stellte er sich bewußt als Außenseiter innerhalb der Gemeinschaft.
Wie alt dieser Zustand war, läßt sich einigermaßen errechnen, wenn wir davon
ausgehen, daß die Gründung der neuen und befestigten Stadt Waldkirch in die
Zeit um 1280 zu setzen ist. Ob erst damals oder schon früher der Besitz der
Küchlinsburg aus dem Klostergut ausgeschieden wurde, wird uns wohl immer verborgen
bleiben. Die Unabhängigkeit vom Kloster sowohl, wie von dessen Schirmvögten
, wird jedoch 1301 ausdrücklich bestätigt.

Die Frage wann und zu welchem Zweck die nachmalige Küchlinsburg erbaut

wurde, verlangt einen kurzen Einblick in die Klostergeschichte. Das St. Margarethenkloster
entstand um 918 als eine Stiftung des Alemannenherzogs Burkard I.
und seiner Gemahlin Reginlinde. Es war, von politischen Erwägungen der Stifter
abgesehen, als Versorgungsgut für deren Tochter Gisela bestimmt. Sein Kernbesitz
stellte ein geschlossenes Stück Land dar, vom Urprung der Elz bis zur Losa,
einem Mündungsarm der Glotter. Die Klosterbauten kamen auf den von der Elztalsohle
sanft ansteigenden Schuttkegel des Dettenbachs zu stehen, der wahrscheinlich
schon besiedelt war. Es ist kaum denkbar, daß der Herzog die Stiftsdamen,
alles Töchter adliger Familien, in eine völlig menschenleere Gegend schickte. Nicht
weniger vorstellbar ist die Möglichkeit, daß die Fräulein ohne starken Schutz
gelassen wurden. Vom Amt eines Schirmvogtes erfahren wir erstmals 994, als das
Kloster aus dem Besitz der Burkardinger endgültig an das sächsische. Kaiserhaus
übergegangen war und Kaiser Otto III. die Übernahme dieses Besitzes und die
Rechte des Klosters ausdrücklich bestätigte. Hierbei ist auch von der Bestellung

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