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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0011
eines Vogtes die Rede, den Äbtissin und Konvent nach eigenem Gutdünken ein-
oder absetzen konnten. Den Schutz wirksam ausüben zu können, war der Bau einer
Burg in nächster Nähe des Klosters unumgänglich. In der fraglichen Gegend stoßen
wir auf zwei Burganlagen. Es erhebt sich die Frage, welche von ihnen als die ältere,
ursprünglicher Sitz der Schirmvögte war. Die dem Kloster näher gelegene Kyf-
felburg kommt urkundlich erst 1454 vor, also 24 Jahre nach dem Erlöschen des
Frauenklosters13. Die Küchlinsburg hingegen ist schon um 1300 nachweisbar. Sie
trug, soweit wir über ihr Aussehen Bescheid wissen, weit ausgeprägteren Wehrcharakter
als dies bei der KyfFelburg der Fall war. Außerdem deutet der Name des
ersten für die Küchlinsburg nachweisbaren Besitzers auf einen Amtsträger. In Freiburger
Urkunden kommt er und seine möglichen Vorgänger bereits um die Mitte
des 13. Jahrhunderts vor. Es frägt sich nur in wessen Diensten diese ministri standen
. Waren es Verwalter, der um jene Zeit in der Schweiz lebenden Klostervögte,
oder unmittelbare Dienstleute des Klosters? Als Verwalter der Eschenbach-Schwarzenberg
hätten sie zu diesen in einem Abhängigkeitsverhältnis gestanden. Egenolf
Küchlin spricht wohl in der Urkunde vom 20. Januar 1301 von „miner herren von
Swarzenberg" und bat sie mitzusiegeln. Daraus allein läßt sich jedoch keine Bindung
an die Schirmvögte ableiten. Hätte es eine solche gegeben, so wäre auch in
späteren Schriften daran erinnert worden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Bleibt
demnach allein noch zu vermuten, daß diese Amtmänner Klosterleute waren. Aus
dem mangelhaften Urkundengut des Klosters läßt sich hierfür kein Nachweis erbringen
. Allem nach kann die Küchlinsburg als ältester Sitz der Schirmvögte gelten,
noch bevor diese um 1120 ihren Sitz auf den Schwarzenberg verlegt hatten. Die
Burg kann möglicherweise im 10. Jahrhundert erbaut und später den Klosterverwaltern
überlassen worden sein. Es bleibt jedoch ungeklärt wann und auf welche
Weise die Güter der Küchlinsburg aus dem Klosterbesitz ausgeschieden und zu
einer Enklave mit völliger Unabhängigkeit geworden waren.

Die Amman

Lange bevor Johannes der Amman im Zusammenhang mit seinem Edelmannssitz
genannt wird, kommen Name und Wohnsitz in Urkunden vor. Der Pleban C.
von St. Peter hatte 1247 in einer Rechtssache als Delegierter des Bischofs von Konstanz
zu entscheiden. Unter den Zeugen erscheint ein „C ministrum de Waltkilch"
Hefele weist in der von ihm besorgten Herausgabe des Freiburger Urkunden-
buches darauf hin, daß in diesem Falle „ministrum" wohl noch als Amtsbezeichnung
und noch nicht als Eigenname aufzufassen ist. Er sieht in dem Genannten den
ersten Vertreter des Waldkircher Geschlechts Amman14. Der gleiche Pleban hatte
1250 in einer anderen Sache zu richten. Auch hier erscheint der „minister de Walt-
kilche" als Zeuge15. Der Vorname wird hier nicht einmal mit dem Anfangsbuch-

" Wie Anm. 1.

14 Hefele, Friedridi, Freiburger Urkundenbudi (FUB) Bd. I, S. 83 f.

15 FUB I 99 f.

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