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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0012
Stäben angedeutet. An seiner Stelle begnügte sich der Schreiber mit einem Nomi-
nationspunkt. Dennoch ist Personengleichheit nicht auszuschließen. Im Jahre 1272
verpfändete Graf Albert von Hohenberg dem Kloster St. Märgen seine Güter.
„Jo(hanne) Ministro de Waldkilch" war unter den beugen16. Dann aber tritt in
einer Urkunde am 9. August 128617 „her Johanns der Amman, ein ritter" auf,
den wir um die gleiche Zeit, und zwar 128718 und 129919 im Rat der Stadt Waldkirch
antreffen. In der letztgenannten Urkunde steht der Name unter den Zeugen
an erster Stelle. Doch dies allein berechtigt noch nicht zur Annahme, daß der Amman
jenes Amt bei der Stadt Waldkirch innehatte, das im Stadtrecht von 1300
dem Schultheißen übertragen wurde. Es ist ohnedies schon merkwürdig genug, daß
ein „Ausländer" - und das waren doch die Amman auf ihrem vom Stadtrecht
exemten Wohnsitz - im Regiment der Stadt an führender Stelle stand. Johann der
Amman von Waltkilch war auch anderwärts begütert. 1281 gaben ihm die Herren
Walther und Berchtold von Eschenbach alles Gut, das er von ihnen auf der Lorch
(Sexau) lehensweise hatte, zu eigen20.

Johannes der Amman stiftete 1300 zu seinem Seelenheil auf dem Platz des
Sackbrüderhauses in Freiburg das Kollegiatstift Allerheiligen. Zu seiner Besetzung
ließ er Augustiner-Chorherren aus Marbach im Elsaß kommen21. Johannes kaufte
nicht allein das Gebäude der früheren Sackbrüder, sondern plante gleichzeitig für
das Kloster einen Neubau22. Das alles kostete den Stifter weit mehr als er angenommen
hatte. Um die erforderlichen Mittel aufzubringen, verkaufte er sein Haus
in Waldkirch an Egenolf Küchlin von Freiburg. Zwei Jahre später stiftete Amman
in die Klosterkirche von Allerheiligen eine Pfründe auf den St. Katharinenaltar23.
Dazu schenkte er dem Kloster am 10. Januar 1302 sein Gut auf der Lorch und ein
weiteres in Ihringen, des Ammans Hube genannt. Er hatte letzteres zuvor auf dem
Wege des Erbrechts vom St. Margarethenkloster erhalten. Woher sich dieses Erbrecht
ableitete, ist aus der Urkunde und auch sonst nicht zu erfahren. Immerhin
aber ergibt sich hieraus ein Hinweis auf Beziehen zu St. Margarethen. Möglicherweise
war in seiner Familie das Amt eines Ammans des Klosters erblich und so
auch das Gut in der Waldkircher Oberstadt. Leider fehlt die Verkaufsurkunde
vom Jahre 1300 die wahrscheinlich zur Aufklärung wesentlich beigetragen hätte.

Johannes der Amman starb am 27. Mai 1317 und wurde in der Klosterkirche
Allerheiligen in Freiburg bestattet. In der von Heinrich Schreiber überlieferten
Grabinschrift wurde er als „fundator et conversus" bezeichnet24. Letzteres würde
bedeuten, daß er zuletzt im Kloster als Laienbruder gelebt hatte. In Waldkirch
trat Amman nach dem Verkauf der Burg nicht mehr in Erscheinung. Des Ge-

lfl FUB I 223.

17 FUB II 45.

18 GLA 67/1407.

19 FUB II 332.

20 GLA 13/17 Höchberg, Güterstand (St. Märgen) Krieger, Albert, Topographisches Wörterbuch des Großherzogtums
Baden (Krieger), Heidelberg 1904, Bd. II, Spalte 105.

21 FUB II 357 f. Müller, Wolfgang, Studien zur Geschichte der Klöster St. Märgen und Allerheiligen,
Freiburg i. Br., Freiburger Diözesanarchiv 89. Bd. S. 35.

22 FUB II S. 366 Anm. 3.

23 FUB III S. 14.

24 Kindler v. Knobloch (Kindler), Oberbad. Geschlechterbuch I S. 11.

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