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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0042
sie ihm zur Antwort gegeben haben, „sie wolle dieses Gutes keine Unruhe mehr
verursachen sondern dessen sich verzigen (verzichten) und entschlagen haben." In
Wirklichkeit aber dachte sie gar nicht daran, die zu Unrecht verhängte Beschlagnahme
aufheben zu lassen. Im Gegenteil, sie ließ sie vor Ablauf der Frist immer
wieder erneuern119.

Nach Kriegsende gingen die Auseinandersetzungen um das Erbe des Schloß- und
Spitalverwalters Bartie Widlin erst recht los. Die Erben wehrten sich energisch und
suchten die Freigabe der Güter zu erwirken. Inzwischen hatte Frau von Reinach
Verbündete gefunden gegen die Widlin-Erben. Allerdings handelte es sich um
solche, welche mit mehr Berechtigung wie sie an den Nachlaß Forderungen zu stellen
hatten. Da meldete sich zunächst das St. Nikolaispital vor Waldkirch, dessen
Schaffner der Verstorbene 15 Jahre lang war. Bei seinem plötzlichen Tod lag keine
Abrechnung vor. Erschwerend kam hinzu, daß durch die Kriegsverhältnisse die
Verwaltung in völlige Unordnung geraten war. Viele Schriftstücke waren verloren
gegangen. Niemand war in der Lage genau festzustellen, was Widlin tatsächlich aus
seiner Verwaltung dem Spital schuldig war120. Auch Gervas Obergfell, Obervogt
von Hüfingen, der hier kurze Zeit Nachfolger des hingerichteten Amtmanns Merz
war, und die Wagnerzunft von Breisach, meldeten Guthaben an und ließen zu
ihrer Sicherung Arreste erwirken.

Clara Eva von Reinach hatte als ihren „Gewalthaber" (Bevollmächtigten) für
die Güter der Küchlinsburg den stiftischen Präsenzschaffner Jacob Ströhn angestellt
. Ihr engster Berater war jedoch ihr Bruder Johann Christoph von Baden. Im
März 1652 erhielt Ströhn von ihr den Auftrag, beim Obervogteiamt in Waldkirch
einen erneuten Arrest über die WidlnVschen Güter verhängen zu lassen. Das ver-
anlaßte den Obervogt Hans Werner Äscher von Binningen sich über den Widlin'-
schen Nachlaß und die Berechtigung der erhobenen Forderungen Klarheit zu verschaffen
. Er verfügte einen öffentlichen Kirchenruf, alle Schulden und Gegenschulden
bei ihm anzumelden. Hierauf wolle er weiteren Bescheid folgen lassen. Strölin
wurde aufgetragen ein Verzeichnis vorzulegen, was die Reinachs an Schadenersatz
zu fordern hatten121. Die bedrängten Erben wandten sich am 9. Januar 1656 in
einer Eingabe an die Regierung und baten flehentlich, die Beschlagnahme aufzuheben
. Um den gegen ihren Vater erhobenen Vorwurf zu entkräften, gingen sie zum
Stadtschreiber und Spitalverwalter Martin Jäger. Dieser ließ in seiner Eigenschaft
als öffentlicher Notar den Kollnauer Vogt Mathis Herr zu sich kommen, vernahm
ihn, fertigte ein Protokoll und ließ es mit einem Bittgesuch der Erben an die Regierung
abgehen122.

Doch nicht der an dem Brandunglück völlig unbeteiligte* Widlin hatte Schulden
hinterlassen. Weit betrüblicher sah es im Nachlaß des Itel Jos des Älteren aus. Von
Liel, der Heimat seiner eben verstorbenen Mutter aus, schrieb der jüngere Itel Jos
am 26. August 1656 der Regierung und drückte darin sein Bedauern aus, daß die
Regelung der Schulden seiner Eltern noch nicht habe erfolgen können. Er selbst sei

GLA 226/248.

120 Spitalarchiv Waldkirch, Rechnung des St. Nikolaus und Heiliggeistspitals von Waldkirch 1650/51.

121 GLA 61/13054.

122 Wie Anm. 119.

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