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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0054
Herren von Hornberg, die auf der benachbarten Veste Schneeberg saßen,
kam es zu Reibungen, denen das Kloster nicht anders als durch Aufgabe auch seines
letzten Hoheitsbesitzes im Breisgau, der Herrschaft Ebringen, ein Ende zu machen
wußte. Dies geschah in der Form, daß im Jahre 1349 Werner von Hornberg sein
Eigengut, die Burg Schneeberg samt dem zugehörigen Bauhof, jetzigem Schönberghof
, dem Stift St. Gallen aufgab, um dasselbe von diesem lehensweise wieder zu
empfangen, nun aber samt der Herrschaft mit Gerichten, Zwingen und Bannen zu
Ebringen, Talhausen und Berghausen, sowie mit den in einigen breisgauischen Dörfern
dem Kloster noch verbliebenen Gütern und Einkünften.

Die Herren von Hornberg, deren Genealogie nicht durchaus geklärt ist, nannten
sich nach der Burg bei der gleichnamigen Stadt unterhalb Triberg. Der Vater Werners
von Hornberg ist nicht festgestellt, ebensowenig wann und auf welche Weise
das Geschlecht in den Besitz der Veste Schneeberg gelangt ist, noch wann diese erbaut
wurde. Ulrich von Hornberg, Sohn oder Enkel Werners mit seinen Brüdern
hatte eine Fehde mit den Schnewlin zum Wiger (Weyer) über deren Pfandbesitz in
Ebringen und an der Veste Schneeberg, ein Streit, der 1387 durch Verzicht der
Schnewlin auf ihre Rechte geschlichtet wurde. Ulrich, der spätestens 1402 starb,
verpfändete die Herrschaft an den Gemahl seiner Tochter Ursula, Bertold Schnewlin
Bernlapp von Bollschweil, der bis 1424 im Besitz davon blieb. Da er aber die
Pfandsumme nicht bezahlen konnte, verpfändete er die Herrschaft für 12 000
Goldgulden weiter an Konrad Dietrich von Ratsamhausen. Ein Neffe Ulrichs,
Konrad von Hornberg, löste bereits 1426 die Herrschaft an sich ab, da aber auch
er nicht bezahlen konnte, heiratete er Benignosa, Tochter des Hans von Ratsamhausen
, und konnte so im Jahre 1428 in den Besitz der Herrschaft gelangen, die er
ab 1448 zusammen mit seinem Verwandten Anton von Hornberg bis zu seinem
Tode (1458) innehatte. Benignosa vermählte sich in zweiter Ehe mit Hans von
Ems, und da Konrad ohne männliche Leibeserben gestorben war, konnte Hans die
Belehnung durch den Abt von St. Gallen für sich erwirken (1458 und 1460). Anton
von Hornberg hatte sich ohne Erfolg gegen diese Belehnung gewandt, war aber
selbst bald darauf gestorben.

Das alte vorarlbergische Geschlecht von Ems oder Hohenems kam erst im 14.
Jahrhundert nach Schwaben. Seit 1458 war Hans von Ems auch im Besitz der Herrschaft
Hornberg. 1468/69 erscheint er als Herr der Herrschaft Ebringen unter den
vorderösterreichischen Ständegliedern im Breisgau. 1470 löste er noch bestehende
Ansprüche einer weiblichen Deszendentin der Herren von Hornberg, Magdalena,
an die Herrschaft ab.

Um diese Zeit machten die Herren von Staufen, zu deren Herrschaft PfarTen-
weiler und Ohlinsweiler gehörten, beim erzherzoglichen Hofgericht in Ensisheim
einen neuen Vorstoß wegen der von ihnen beanspruchten Dörfer Talhausen
und Berghausen, von denen sie behaupteten, daß dieselben zu ihren Lehen
PfarTenweiler und Ohlinsweiler gehörten. Das Gericht wies jedoch diese Ansprüche
ab (1478). Talhausen wird bereits im Jahre 817, danach wieder um 850 und 861
anläßlich von Einkünften und Güterschenkungen an St. Gallen genannt. 1185 bezeichnet
das Kloster St. Trudpert, dessen Schutzvögte später die Herren von
Staufen waren, sich als - offenbar nicht unbestrittenen - Besitzer des Dorfes. Eine

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