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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0056
adlige Lehensinhaber der Herrschaft Ebringen zu sein, denn im Jahre 1621 kaufte
das Stift St. Gallen dieselbe, als Hans Dietrich ihm seinen Wunsch, sie zu veräußern
, meldete, an sich zurück, um sie fortan wieder in eigene Herrschaftsausübung
und Verwaltung zu nehmen. Hans Dietrich, mehrmals Bürgermeister und
auch Schultheiß der Stadt Freiburg, starb im Jahre 1644 mitten in den Stürmen des
Dreißigjährigen Krieges.

Die S t a 11 h a 11 e r z e i t

Die Abtei St. Gallen verwaltete von jetzt an die Herrschaft Ebringen mit ihrem
Zubehör stets durch einen Angehörigen des Klosterkonvents als Statthalter,
neben ihm wirkte ein weltlicher Obervogt, Amtschreiber oder Amtmann, der
vom Abt den Blutbann zu Lehen erhielt, um die hohe und Blutgerichtsbarkeit auszuüben
. Erster Statthalter wurde Robert Blöd von 1621 bis 1624 (und wieder seit
1634). Das Hochgericht in Norsingen, das zusammengebrochen war, ließ der dortige
Amtmann Dr. Sulger wieder aufrichten, 1622 wurde Georg Buol, Amtschreiber
zu Ebringen, mit dem Blutbann in Ebringen und Norsingen belehnt, 1624 war
Obervogt Herr Jakob Scheppeli.

In der Zeit, als St. Gallen sich wieder in den Besitz der Herrschaft gesetzt hatte,
gingen bereits die ersten Sturmzeichen des großen Krieges, der folgen sollte, über
das Land. In Ebringen wurden die Wehrfähigen registriert, die Schützen beauftragt
, ihre Büchsen bereit zu halten, die übrigen aber, sich mit Spießen zu versehen,
alles dies, um jederzeit ausrücken zu können. Nachdem die Kriegsgefahr sich nach
1621 wieder verzogen hatte, begann mit dem Jahr 1632 das Unheil der Heereszüge
und Belagerungen auch über den Breisgau zu kommen. Kaiserliche Truppen
sammelten sich hier, die Schweden mit ihren deutschen Verbündeten erschienen,
denen auch die Markgrafschaft Baden und das Herzogtum Württemberg sich anschlössen
. Handel und Wandel stockten oder hörten ganz auf, die Bevölkerung
wurde vor allem durch Hunger und Seuchen hinweggerarTt oder beeilte sich zu
flüchten. In dieser Zeit, als bis zum Frieden von 1648 und länger jede geordnete
Verwaltung in Verfall kam, wurden keine Verträge geschlossen, keine Verzeichnisse
aufgestellt. Erst in den 1650er Jahren beginnen wieder Urkunden und Akten
zu sprechen. Man suchte hervor, was sich gerettet hatte, Herrschaften und Gemeinden
bemühten sich, die früheren Rechts- und Besitzverhältnisse wieder festzustellen
und in Ordnung zu bringen, Verlorenes oder Entfremdetes wieder beizuschaf-
fen. Dies auch für die Herrschaft Ebringen zu leisten, waren in den 1650er und
1660er Jahren die Statthalter Ambros Negelin, Otmar Keßler und Tutilo Gebel
bemüht.

Fester Mittelpunkt der zerstreuten Güter und Einkünfte St. Gallens im Breisgau
war nach wie vor der Besitz der Ortsherrschaft in den Dörfern Ebringen und
Norsingen. Schon ehe ersterer Ort wieder unmittelbar unter sanktgallische Verwaltung
kam (1621), war dies mit Norsingen der Fall gewesen. Die Örtsherrschaft
in dieser Gemeinde, d. h. vor allem Gerichtsbarkeit, Steuerhoheit, dazu Zwing und
Bann, d. i. ortspolizeiliche Befehlsgewalt, lagen schon in sehr früher Zeit in den

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