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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0061
von Einkünften die Klöster Reichenau, St. Blasien, Friedenweiler und Tennenbach
, die Propsteien St. Ulrich und Sölden sowie die Pfarrkirchen von Wittnau,
Wolfenweiler, Berghausen und Ebringen. Die Hauptrolle unter den Naturalabgaben
spielte hier überall und zu allen Zeiten der Wein. Nach dem Rückkauf des Ebrin-
ger Lehens an St. Gallen (1621) betrieb das Stift eine konsequente Ankaufspolitik,
um seinen Güter- und Gültbesitz in der Herrschaft zu vermehren. Nur ein paar
Beispiele können hier gebracht werden: 1670 verkaufte die Abtei St. Peter als
Nachfolgerin im Besitz der Güter St. Ulrichs mehrere Gülten an St. Gallen, 1681
gingen die sanktblasischen Güter durch Tausch an die Ebringer Statthalterei, 1711
wurden beträchtliche Einkünfte des Freiburger Heiliggeistspitals an dieselbe verkauft
, und 1718 vertauschte Günterstal seine Ebringer Einkünfte. Dasselbe tat das
Johanniterpriorat Heitersheim mit den seinen.

Von den Statthaltern des 18. Jahrhunderts ist vornehmlich Lukas Graß
(1705-1725) zu nennen, der das alte Herrschaftsgebäude im Dorf abbrechen und
in den Jahren 1711-1713 das jetzige Schloß erbauen ließ. Den Bauhof auf dem
Schönbergsattel (Schönberghof) ließ er als Erblehenhof wieder herstellen, der Hof
erhielt anstatt der alten in der Kriegszeit (zuletzt 1704) verfallenen oder zerstörten
jetzt neue Gebäude, die ein Stück oberhalb des alten Platzes errichtet wurden.
In den Kriegen von 1713 und 1744 litt der einsame Hof wieder schwer durch Verwüstung
und Brand, verursacht meist durch Gesindel im Kielwasser französischer
Heere. Auch danach sollen die Gebäude wieder versetzt worden sein. Aus der letzten
Zeit der sanktgallischen Herrschaft ist zu erwähnen der Vicestätthalter Ambrosius
Epp (1796-1800), der in seinem umfangreichen sog. „Blauen Buch" die
„Rechte und Gerechtigkeiten, Lehen, Güter und Gefälle der Herrschaft Ebringen
und Norsingen" zusammengestellt und kommentiert hat - eine Arbeit, die angesichts
der schon bald hereinbrechenden Säkularisation mehr der Nachwelt zugute
gekommen ist als dem Stift St. Gallen.

Dem Statthalter stand für die Führung der Geschäfte ein Amtmann zur
Seite, der von der Herrschaft allein - ohne Beitrag der Gemeinde - bezahlt wurde.
Uber sein Amt, nicht über den Statthalter, liefen sämtliche vorkommenden Rechtsfälle
. Während der Statthalter öfters bald wechselte, blieben die Amtleute in der Regel
lange Zeit am Ort in Tätigkeit. Um 1740 wurde Herr Peter Konstantin Egger
von St. Gallen mit der Stelle betraut, von dem es heißt, daß er, als im Jahr 1744 die
Franzosen kamen, durch sein „lustiges Genie" sich bei dem Prinzen Karl von Bour-
bon, der mit seinem Gefolge im Schloß zu Ebringen Quartier nahm, sehr in Gunst
zu setzen wußte, während man den mürrischen Statthalter Pirmin Widle bei Tische
nicht leiden mochte und sogar aus seinem Zimmer „verscheuchte". Egger war kein
ausgelernter Jurist, und bevor er 1772 starb, wurde ihm im Jahre 1769 ein solcher
beigegeben in der Person des Thurgauers Konrad Zacharias Ruttershauser, der
danach über 30 Jahre lang die Amtmannschaft von Ebringen und Norsingen versah
. Er war approbierter Jurist und vor allem auch im österreichischen Staats- und
Privatrecht geprüft und bewandert. Wie seinem Vorgänger wurde auch ihm nach
längerer treuer Bewährung der Titel eines Fürstlich St. Gallischen Hofrats verliehen
.

Beim Rückkauf von 1621 waren alle Herrschaftsrechte aus der Zeit der

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