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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 46
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0048
in fünf Meiertümer unterteilt, davon eines zu Gebrech (Prechtal), eines zu Biederbach
, eines zu Yach, eines im Simonswald und eines am Klostersitz in Waldkirch.
Letzteres war das größte und volkreichste. Es erstreckte sich auf die Orte Buchholz
, Wegelbach, Dettenbach, Waldkirch, Siensbach, Riedern, Kollnau, Kohlenbach
, Gutach, Siegelau, Mußbach, Bleibach, Ermlisbach (Friedlinsbach?), Schwangen
, Ober- und Niederwinden, Dürrenberg und Kregelbach. Suggental gehörte
nicht dazu (s. Abb. 5). Mittelpunkt eines jeden Meiertums war der Meierhof. Dort
hielt die Äbtissin alljährlich dreimal Gericht, Mitte Mai, Mitte Hornung und im
Herbst. Alle männlichen Gotteshausleute, die das 12. Lebensjahr vollendet hatten,
waren unter Strafe verpflichtet zu diesen Gerichtstagen zu erscheinen. Beim Gericht,
so bestimmt der Dingrodel, „soll ir freyer vogt . . neben ir (der Äbtissin) sitzen zu
gericht". Weil aber die Äbtissin selbst in einem Damenstift, wenn mitunter auch
als einzige, die Ordensgelübte geleistet hatte, war ihr nicht gestattet über Leben
und Tod zu richten. Das tat an ihrer Stelle der Freivogt, dem damit eine einflußreiche
Stellung eingeräumt war. Eine Stellung, wie sie als Grundlage für eigenes
Machtstreben gar nicht hätte besser sein können. Hatte er einmal die Rechtssprechung
in seiner Hand, eröffneten sich für ihn Möglichkeiten zu weiteren Machtbe-

Abbildung 5

Die Meiertümer des Klosters St. Margaretha zu Waldkirch, eingezeichnet die Grenzen der Gemarkung Elzach

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