Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 52
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0058
das bekannte Sprichwort: „Das Reich ist groß und der Zar ist weit". „Ist auch, daß
ein Silberberg gefunden wird, hinter wessen Herrn Eigen dies geschieht, der soll
gemeinsam sein. Und es soll der Herr, in dessen Gut das Silbervorkommen gefunden
wird, nicht verwehren auf dem Land oder über das Wasser dorthin zu gelangen
. Würde aber durch die Bergbauarbeiten jemandem Schaden entstehen, so soll
er in angemeßener Weise vergütet werden." Wahrscheinlich aber hatte der Bergsegen
auf sich warten lassen. Nicht nur, daß keinerlei schriftliche Quellen von weiteren
nennenswerten Vorkommen berichten als die in Bleibach und Suggental. Wäre
nämlich ein solches tatsächlich vorgefunden worden, so hätte keine Geheimnistuerei
die beiden davor bewahrt, daß es eines Tages auch zu Ohren des Königs oder
seiner Beamten gelangt wäre, wie dies dann reichlich viel später wegen des Bergwerks
in Suggental im Jahre 1561 geschehen war, wo sich die auf Kastel- und
Schwarzenberg die Gerichtsbarkeit über die Bergleute angemaßt hatten. Es wäre
ihnen dann keinen Deut besser ergangen wie ihren Nachfolgern, die in unmißverständlicher
Weise darauf hingewiesen wurden, daß Bergbau Königsrecht sei und es
anzutasten keinem Lehensmann gezieme.45 Als zur Sache gehörig sind diese Dinge
deswegen erwähnenswert, weil sie die viel verbreitete These, die Schwarzenburg
sei zum Schutz der Bergwerke erbaut worden, eindeutig widerlegen. Zu Zeiten der
beiden Schwarzenberger war das Bergregal über Suggental im Besitze des Grafen
Egon von Freiburg, der seinen Pächtern am 2. Mai 1284 den Bau eines Wassergrabens
über die Güter des Klosters St. Peter zum Pochwerk in Suggental erlaubte.46
Es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, daß von der Burg aus kaum eines
der Bergwerke einzusehen war und zudem die Insassen der Burg im Ernstfalle nicht
imstande gewesen wären, einen Eindringling abzuwehren. Wenn beim Verkauf der
Pfandschaft Kastelberg im Jahre 1354 die Hälfte der Wildbänne im Elztal genannt
werden und gesagt wird, „sie seyen ob der erden oder unter der erden" so
ist mit unter der Erden nicht das Bergregal gemeint, sondern vielmehr die Jagd
nach Füchsen und Dachsen, deren Bauten unter der Erde liegen.47

Auch die Urkunde vom 9. September 1293 bestätigt die vollzogenen Stadtgründungen
von Waldkirch und Elzach. Sie zeigt aber auch die Geldnöte, in denen sich
schon bald nach der Herrschaftsteilung der junge Wilhelm von Schwarzenberg befand
und ihn veranlaßte, seinen Besitz in Niederwinden, Dürrenbach und Yach mit den
Fischwassern, den er von der Herrschaft Habsburg zu Lehen hatte, für 150 Mark
Silber an die Gebrüder Johann, Heinrich, Cunrat und Berthold Hübschmann in
Elzach als Afterlehen gegen 150 MS zu verpfänden. Er versicherte die Geldgeber
der gleichen Freiheiten und derselben Rechte, mit denen andere seiner und seines
Onkels Gläubiger von ihnen bereits belehnt worden waren. Unter den Sieglern erscheint
, wie bei anderen Beurkundungen der Schwarzenberger jener Zeit, der Markgraf
von Hachberg und Graf Egon von Freiburg. Ferner der junge Üsenberg und
Wilhelms Tochtermann von Eberstein. Als Zeugen waren zugegen ein Bruder von
Freiburg, Lesemeister der Nonnen; Herr Heinrich, ein Priester und Sohn Werners
Hübschmann; die Ritter Vischerbach (Conrad) und Anman (Johannes Amman);
Herr Hug und Herr Albrecht Sygebot, Gebrüder und des Hugen Sohn von Hofweier
und schließlich der Meyer von Simonswald, dessen Name nicht genannt
wird.48 Auch aus dieser Zeugenliste ist zu ersehen, daß die Vischerbach, der Amman

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