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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 53
(PDF, 57 MB)
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und die Sigebott zu den Schwarzenbergern in näherer Berührung standen. Die Hervorhebung
von Waldkirch und Elzach deutet auf deren Sonderstellung als Städte hin.

Diese Urkunde liefert uns aber auch den eindeutigen Beweis dafür, daß es den
Herren von Schwarzenberg gelungen war, den Klosterbezirk aus dem alten Grafschaftsbezirk
des Breisgaus zu lösen und daß sie es vorgezogen hatten, eher Lehensleute
der Habsburger zu sein, als sich mit der ihnen aus dem klösterlichen Schirmamt
zukommenden schmalen Pfründe zu begnügen. Wir sehen aber auch, was aus
dem Privileg König Rudolfs geworden war. Dem Habsburger war es anscheinend
gelungen sich ehemaliges Reichsgut, wie der Besitz des St. Margarethenklosters es
war, anzueignen, um künftig als Lehensherr über die Vogtei Waldkirch im Breisgau
eine sichere Machtstellung zu haben.49

Als eine wichtige Urkunde aus der Zeit vor der Stadtrechtsverleihung ist die
vom 10. April 1299 zu nennen. Sie beinhaltet den Verkauf eines jährlichen Zinses
von 27 Scheffel Roggen, den Konrad Sigebot, Kirchherr zu Hofweier, für 27 Mark
Silber dem Freiburger Bürger Johannes Stehelin überschreibt. Die Urkunde wurde
in Waldkirch „an offenem gerihte" gefertigt und ihr das Siegel der Bürger von
Waldkirch angehängt. Der Verkäufer ist derselbe, der 1293 als Zeuge genannt
ist. Aber auch in der Zeugenreihe begegnen bekannte Namen, wie, an erster Stelle,
Johann der Amman, Albrecht und Hug Sigebot, C. Walcher (Conrad der Walker
1287) und außer diesen Egenolf Küchelin, Ritter, Rudolf Nuchterling, Liebermann
, der Meinger und Ulrich von Mettmenstetten. Letzterer, wie auch der Meinger
, kommen später nicht mehr vor. Aber gerade Rudolf von Mettmenstetten gibt
sich von seiner Herkunft her als Gefolgsmann der Schwarzenberger aus der
Schweiz zu erkennen. Mettmenstetten ist ein Dorf in unmittelbarer Nähe der
Schnabelburg.50

Waldkirch erhält Stadtrecht

Welche Beweggründe die beiden Herren von Schwarzenberg veranlaßten, am 8.
August 1300 Waldkirch Stadtrechte zu verleihen, wissen wir nicht. Sie können sowohl
politischen, wie auch wirtschaftlichen Erwägungen entspringen. Karl Siegfried
Bader hatte den Eindruck, daß die Schreibart der Urkunde eher einem Vertrag
unter Gleichgestellten entspreche, als einem Gunsterweis mächtiger Herren.51
Steckte diesen noch der Schreck in den Gliedern, den der Ausgang jenes Gefechts
bei Betzenhausen im Sommer des vergangenen Jahres hervorgerufen hatte? Verwunderlich
wäre das nicht, denn schließlich war Heilika, die Gemahlin Wilhelms
eine Nichte des erstochenen Straßburger Bischofs Konrad von Lichtenberg52 und
Graf Egon von Freiburg, gegen den sich der Aufstand der Freiburger Bürger wendete
, Wilhelms Vetter. Hatte sich möglicherweise bereits durch das erstarkte Bürgertum
, ähnlich wie in Freiburg, die Machtstellung der Stadtherren gelockert. Zumindest
fällt auf, daß nach der Stadtrechtsverleihung die Ministerialen der Stadtherren
aus dem Stadtregiment verschwanden. Wir besitzen erst ab 1318 weitere
Namenslisten der Rats- und Gerichtsmitglieder. Unter ihnen erscheint aber nicht
einer der früher zahlreich vertretenen Ministerialen mehr, kein Vischerbach, kein
Amman und kein Sigebot.

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