Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 60
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0066
endet war, besteht bei Kenntnis des geschichtlichen Ablaufs für diese Annahme
nicht der geringste Grad von Wahrscheinlichkeit.73

Noch zu Anfang des 16. Jahrhunderts kam es zwischen Stift und Stadt wegen
des vom Stift in der Stadt auszuschenkenden Bannweins zu ernstlichen Auseinandersetzungen
. Dieses Recht begründete der Propst 1497 vor den königlichen Kommissaren
damit, weder der Römische König, noch das Haus Österreich, noch der
Pfandherr Leo von Staufen hätten ein Eigentum an Waldkirch.74 Dieses stehe mit
aller Obrigkeit dem Stift zu. Diese Behauptung hatte jedoch nur bis zum Jahre
1489 ihre Richtigkeit. Am 13. Februar bekannte sich Erzherzog Sigmund ausdrücklich
dazu, die Herrschaft Kastelberg und die Stadt Waldkirch bisher vom Stift als
Lehen empfangen zu haben. Gegen Überlassung des Patronatsrechts der Pfarrkirche
zu Schömberg löste er die Lehenschaft vom Stift ab.75 Gerade hieraus ist zu
ersehen, wie unvollkommen den Schirmvögten der Raubzug gelungen war, aber
auch mit welcher Unverfrorenheit sie bei der Gründung der neuen Stadt Waldkirch
über fremdes Eigentum verfügten. Es sei denn, die erst im Artikel 32 des erneuerten
Stadtrechts von 1588 auftretende Behauptung, das Kloster habe Zwing und
Bann der Stadt zu einem ewigen Lehen gegeben, würde tatsächlich stimmen. In
früheren Schriftquellen findet sie leider keine Bestätigung. Der Ausschank von
Bannwein rührte nicht erst von den Chorherren her, die bei dieser Gelegenheit
ihren überschüssigen Kompetenzwein loswerden wollten, sondern er liefert einen
weiteren Beleg für die Einwirkungen des Klosters auf die Stadt noch lange nach
der Stadtrechtsverleihung. Das Kloster hatte das Recht dreimal im Jahr, nämlich
14 Tage vor Weihnachten, Ostern und Pfingsten in der Stadt Waldkirch um-
geldfrei seinen Wein auszuschenken. Dieser Weinausschank fand jedoch nicht in
den professionellen Gaststätten der Stadt statt, sondern, wie aus einer Vereinbarung
von 1507 hervorgeht, in einer Art von Straußwirtschaften, wobei aber kein
Essen um Geld abgegeben werden durfte. Die eingesessenen Wirte in der Stadt, der
Ober- und der Vorstadt, hatten während dieser Zeit ihren Ausschank einzustellen
und durften keinen Wein mit der Maß ausschenken.76

Das Kloster und sein Rechtsnachfolger, das Chorherrenstift, hatten auch Anteil
an der Waldkircher Allmende, an der Weide und der Waldnutzung. Der klösterliche
Meierhof, auch Schutzhof genannt, mit Hagen und Eber war noch lange Zeit
den Bürgern der Stadt für ihre Viehhaltung zu benutzen verbindlich vorgeschrieben
.77

Umgeld und Zölle

Zur finanziellen Erstausstattung der neuen Stadt gehörte das Recht zur Erhebung
des Umgelds und der Zölle. Das Umgeld, eine Getränkesteuer, die pro Ohm ausgeschenkten
Weines erhoben wurde, soll, nach Wetzel78, im Jahre 1282 im Elztal eingeführt
worden sein. Von wem teilt er nicht mit. Wenn jedoch behauptet wird, Walter
von Schwarzenberg habe das Erhebungsrecht am 9. Juli 1316 an die Stadt verkauft
, so beruht dies auf einem Irrtum. Walter von Schwarzenberg versicherte in
der fraglichen Urkunde lediglich, die Bürger von Waldkirch nicht mehr an dem Be-

60


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0066