Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 62
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0068
Die Bürger im Zeugenstand

Die erste, und für die Zeit des Mittelalters einzige Bürgerliste stammt aus dem
Jahre 1306, also kurz nach der Stadtrechtsverleihung. Sie ist in zweifacher Hinsicht
interessant. Die Namen der als Zeugen auftretenden Bürger sind teils noch
reine Taufnamen, teils Vorstufen zu festen Familiennamen, die von einem Rufnamen
, von einem Ort der Herkunft, von Beruf oder Stand, aber auch von persönlichen
Eigenarten oder Eigentümlichkeiten des Namensträgers abgeleitet sind. Wir
begegnen auch den in der Stadt vertretenen Gewerben. Daß sich die gesamte Bürgerschaft
versammelt hatte, bestätigt das Weiterwirken der alten Bürgerschaftsgemeinde
auch unter der neuen Verwaltungsorganisation. Der Anlaß war folgender
:

Der Stadtbannwart hatte Schönherr vom Dettenbach (einem Tal hinter der
Stadt) wegen eines Übergriffs auf die städtische Allmende gerügt. Schönherr hatte
sich geweigert die Strafe zu bezahlen. Er wurde von der Stadt gepfändet. Schönherr
erhob Widerspruch und klagte auf Hausfriedensbruch. Der Rechtsstreit wurde
am 16. November 1306 vor dem Landgericht „zu der birken" in Altenkeppenbach
ausgetragen. Anstelle des Markgrafen Heinrich von Hachberg war Burkhart von
Osenberg als Richter erschienen. Der Bannwart beteuerte vor Gericht die Strafe zu
Recht verhängt zu haben. Die Bürger baten um ein Urteil. Sie bekamen ihr Recht.
Ihre Handlungsweise wurde im Urteil anerkannt und sie von der Klage des Hausfriedensbruches
freigesprochen. Das Landgericht bestätigte den Spruch mit seinem
Siegel.86

Am Beispiel des ersten bekannten Schwarzenbergers sehen wir wie flexibel noch
im 12. Jahrhundert die Namensführung war. Er nannte sich Conrad von Waldkirch
, und als er auf dem Schwarzenberg eine Burg errichtet hatte, änderte er den
Namen und nannte sich nach diesem Berg. Mit Uli von Schwarzenberg stand auch
einer seiner Nachkommen unter den Bürgern vor dem Landgericht. Er war ein
Sohn des Johannes und hatte sich in der Stadt eingebürgert, während sein Vater auf
der Kastelburg residierte. Ulrich starb am 5. November 1327 und wurde in der
Dominikanerkirche in Freiburg begraben.87 Der Werle von Vringen war jedoch
nicht vom Adel. Er kommt zwar später nicht mehr in Waldkircher Urkunden vor,
doch ein anderer seines Geschlechts. Nikolaus von Ihringen war Kaplan an der
St. Benediktkapelle und trat im Jahre 1357 als Stifter von Geld-, Wein- und
Fruchtzinsen an das Kloster Wonnental bei Kenzingen auf.88 Wie es scheint, hatte
er diesem Kloster auch sein Haus in Waldkirch vermacht, denn nach seinem Tod
gab die Äbtissin Guta dieses Haus dem geistlichen Herrn Heizman Hübschman in
Tennenbach.89 Doch Heinrich von Ehingen, dessen Geschlecht hier sonst erst im 16.
Jahrhundert auftrat, war von Adel, denn in der Zeugenliste wird nach ihm „aber"
Henze von Ehingen genannt, wobei nicht an ein Geschlecht, sondern an den Ort der
Herkunft zu denken ist. So verhält es sich auch bei Berrschy von Hasela und Heinrich
dem Schwäpp. Meister Johannes der Keller von Haslach und sein Sohn gaben
um 1330 dem Kloster Zins von einer Hofstätte, die „heinriches des fröndes" war.90
Rudi Gotfrid der Frunt war entweder ein Ratsfreund oder führendes Mitglied
eines anderen Kollegiums. Aus dem Schwäp wurde bald ein Schwap. Heinrich saß

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