Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 64
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0070
Walke.114 Noch zwei Berufsnamen werden 1306 genannt, der Kleter und zwei
Schröter. Unter Schröter ist ein Zuschneider gemeint. Vielleicht arbeiteten Glätter
und Schröter in einer der beiden Walken. Wo „Henzi ze der Lachun" hingehörte,
erfahren wir aus dem Zinsregister des Klosters, in welchem „die wirtin zer lachvn"
vorkommt. Lachun bedeutet soviel wie Lochen, also ein Grenzstein oder ein für die
Grenzmarkierung in einen Baum gehauenes Zeichen. Die Wirtschaft zer Lachun
erscheint später nicht mehr oder aber sie führte ein anderes Schild. Eine Sonderstellung
im Kreise der Bürger nimmt Johannes der Gast ein. Ein Gast war soviel
wie ein Ausbürger oder Hintersasse, also kein vollberechtigter Bürger. Daß dieser
als einziger mit dieser Bezeichnung in den Reihen der Bürger auftritt ist schon deswegen
verwunderlich, weil in der Stadt noch lange streng unterschieden wurde
zwischen Bürgern und Hintersassen oder Seidnern. Als Namen die eine persönliche
Eigenschaft ausdrücken kommen vor: Johannes der Bidermann, der Rote, Eberli
der Starke und Berchtold der Wisse. Vollausgebildete Familiennamen tragen Peter
und Heinzi Gittanz, Johannes Murring und Großhein sein Sohn115, Clewes Rein-
bott, Henni Slüding, Schirsner11(i, Werli Sunig, Hein Werli und Cuny Wighart.
Wo Cuntzins Stiefsohn hingehörte und wer der Hürine war, muß ungeklärt bleiben
. Damit schließt die sprachlich recht aufschlußreiche Bürgerliste. Eine im Urtext
nicht mehr erhaltene Kundschaft der Stadt Waldkirch aus dem Jahre 1477 bezeugt,
daß „ein Landgericht sei gewesen bei Alten Keppenbach neben einem Schloß genannt
Beilstein, geheißen zu den Pirkhen".117

Allmende und Bann

Städte in der Größe Waldkirchs waren im Mittelalter keine reinen Gewerbeoder
Handelsstädte, sondern sie waren Orte, welche als Stätten des Marktverkehrs
und Sitz der typischen städtischen Gewerbe sich von dem Durchschnitt der Dörfer
weit entfernten, in denen aber eine breite Schicht ansässiger Bürger ihren Bedarf an
Nahrungsmitteln eigenwirtschaftlich deckten und sogar auch für den Absatz produzierten
.118 Bürger konnte nur werden, wer über eigenen Grundbesitz verfügte. Zur
Abrundung der eigenen Anbauflächen stellte die Stadt ihren Bürgern eine Nutzung
der gemeindeeigenen Viehweiden und der Waldungen zur Verfügung, die Allmende
(vom mittelhochdeutschen „al[ge]meinde", was allen gemein ist). Der Umfang
der Waldkircher Allmende wird bei Grenzbegehungen in den Jahren 1478
und 1479 in groben Zügen angegeben.119 Diese Darstellung deckt sich jedoch im wesentlichen
mit der in der Urkunde vom 17. August 1490 enthaltenen Umschreibung
(s. S. 59). Diesem äußeren Stadtbann stand ein innerer gegenüber, dessen Umfang
von vier Kreuzen gekennzeichnet war. Von solchen Kreuzen sagt Grimm 12°, gleich
dem Handschuh, bedeutet ein Kreuz Marktgerechtigkeit und Weichbildsfrieden.
Der Handschuh war im Mittelalter Rechtssymbol. Städten, welchen der Kaiser
Marktrecht gab, sandte er seine Handschuhe.121. Beide Symbole wurden miteinander
verbunden und ein Kreuz aufgerichtet, woran ein Handschuh hing (s. Abb. 8).122
Der Standort der Waldkircher Bannkreuze ist durch eine Beschreibung.des Bürgermeisters
Xaver Weiß bekannt.123 Demnach stand eines an der westlichen Ecke des

64


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0070