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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 74
(PDF, 57 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0080
Wonnental spricht, daß Uta von Osenberg, die Witwe des Johann von Schwarzenberg
, im Jahre 1322 zu dessen Seelenheil dorthin eine Stiftung von einem Geld-
und einem Weinzins aus Endingen und Hausen gemacht hatte.14ßb Somit könnte
dieser ältere Johannes von Schwarzenberg in der Bilddarstellung gemeint sein.

Das Elzacher Stadtrecht

Die Frage, wann Elzach die Stadtrechte verliehen worden sind, läßt sich sehr
schwer beantworten. Jedenfalls nicht vor dem Jahre 1300.147 Ob Wilhelm von
Schwarzenberg, dem bei den Auseinandersetzungen die Burg Schwarzenberg und
der obere Teil der Herrschaft zufiel, und der 1306 starb, oder erst sein Sohn Heinrich
der Stadtrechtsverleiher war, wird sich erst dann mit Sicherheit nachweisen
lassen, wenn eine gütige Fügung des Schicksals eine ältere als die vom Verfasser im
Tiroler Landesarchiv gefundene Urkunde zum Vorschein brächte. Es könnte durchaus
möglich sein, daß Elzach das Stadtrecht noch vor seiner schriftlichen Fixierung
übertragen und letztere aus unbekannten Gründen hinausgezögert wurde. Die ältesten
Urkunden der Stadt Elzach sind einem Brand in den 1490er Jahren zum Opfer
gefallen. Weshalb nur die Erneuerung von 1347 damals dem Untergang entging,
wird wohl nie zu ergründen sein. Jedenfalls lag die am 3. Februar 1347 ausgestellte
Urkunde bei der Wiedergewinnung der verloren gegangenen Dokumente
dem öffentlichen Notar Wilhelm Ochs148 vor, der von ihr eine wortgetreue Abschrift
anfertigte, die, unbekannt wann und auf welchem Weg, unter die Bestände
des Landesregierungsarchivs in Innsbruck kam.149

Aussteller der Urkunde ist Johannes (III.), Herr zu Schwarzenberg, der mit Rat
und Willen seiner Freunde dem Schultheiß, dem Rat und der Gemeinde von Elzach
alle ihre Rechte bestätigte, die sie von seinen Vorfahren nach Freiburger Recht
hatten. Er bekannte dabei, daß er von ihnen jährlich zwölf Mark Silber an Steuer
und zwar jeweils die Hälfte auf St. Walburga und St. Michael zu fordern habe.
Dafür erhielten sie von ihm das feierliche Versprechen, daß er sie darüber hinaus
in keiner Weise, weder an Leib noch an Gut, schädigen werde. Jedoch erbat er sich
bei besonderen Anlässen eine Beisteuer und zwar wenn er Ritter werden würde,
oder ein Kind aussteuern müsse - obwohl er damals noch keine hatte -, ohne seine
Schuld gefangen genommen werde und auch wenn er mit dem König über die Berge
fahren müßte. Er versicherte jedermann in seinem Recht dort sitzen zu lassen, wo
er seither gesessen hatte. Dies alles bekräftigte er mit einem feierlichen Eid und
fügte hinzu, wer auch immer seine Nachkommen sein würden, denen sollen die
Elzacher die vorgenannte Steuer nicht geben, bevor sie ihnen nicht geschworen haben
alles was vorgeschrieben steht zu halten. Der Aussteller beschwor weiter alles
zu vermeiden was denBürgern von Schaden sein und von den vorgenanntenDingen
ihm zunutzen wäre. Das versicherte er sie mit seinem Brief, den er besiegelte und
auch die Zeugen mitsiegeln ließ. Diese waren Graf Conrad von Freiburg, Graf
Friedrich, sein Sohn, die Grafen Conrad und Johann von Fürstenberg, Gebrüder,

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