Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 101
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Ausbau überließ gegen Bezahlung des halben aus diesem Gebiet fallenden Zehnten
. 1455 sind es 22 Häuser in Schollach, die Friedenweiler den Fall zahlen. Ebenso
gehören die Vier Täler zum Klostergebiet von Friedenweiler, ferner Schwärzenbach
und Rudenberg.

Es darf aber nicht verschwiegen werden, daß die Besiedelung des Hochschwarzwaldes
ihre deutlich spürbaren Grenzen hatte: schon im 15. Jahrhundert kündigt
sich ein Rückgang; um 1529 hatten die Viertäler, Schwärzenbach und Rudenberg,
nur noch die Hälfte der früher vorhandenen Hofstellen. Der Hauptgrund dafür
ist wohl in der Überbesiedlung im 13. und 14. Jahrhundert zu suchen. Auch das
Gotteshaus selbst wurde von dieser Rückwärtsbewegung erfaßt. Um die Mitte des
16. Jahrhunderts war eine einzige Klosterfrau übriggeblieben, die letzte Benediktinerin
starb 1574, und 1578 zogen Zisterzienserinnen aus Lichtental in Friedenweiler
ein.

Die Abgrenzung zwischen weltlichem und geistlichem Besitz im südlichen hohen
Schwarzwald im 12. Jahrhundert läßt erkennen, daß fast das ganze Gebiet um
diese Zeit tatsächlich verteilt ist. Die Klöster und die Burgen liegen zum größten
Teil nicht auf den Höhen, sondern bleiben eher am Rande. Von da aus stoßen die
Bauern in den Wald vor. Ebenso ist zu erkennen, daß die Städte sich vornehmlich
da häufen, wo schon die Römer den Wald überschritten: im Kinzigtal. Hier gibt
es eine Stadtanlage, die ihresgleichen sucht: das Wolf acher Schloß und die Mauern
der Stadt schließen das gesamte Tal, da, wo Kinzig und Wolf zusammenkommen,
hermetisch ab: es gibt nur einen Weg das Tal hinauf und hinab: er führt durch die
beiden Stadttore.

Beließ die Verfassung der Reformklöster durch die Trennung zwischen Grundherrschaft
und Vogtei den Klöstern die Grundherrschaft, die wirtschaftlichen Rechte
, so gab sie den Herren, die das Kloster stifteten oder sonst seine Vögte wurden,
die Hoheitsrechte im Gebiet des Klosters. Rodete ein hochadeliger Herr neues Land,
so begründete er damit nicht nur eine Grundherrschaft, sondern erwarb auch Hoheitsrechte
im Siedlungsgebiet. Baute ein Adeliger eine Burg, so beanspruchte er
von denen, die im Bereich der Burg wohnten, gewisse Dienste und Abgaben und
übte in der Regel auch die niedere Gerichtsbarkeit aus. Die Burg gehörte immer zu
einer Siedlung, von der aus die Burg gegründet wurde. Sie bleibt in ihrem Markungsverband
und ist das bauliche Denkmal eines Strebens nach Macht und Sicherheit
zugleich.

Die Zähringer waren, wie wir sahen, im Besitz der Vogteien über St. Peter und
St. Georgen. Seit 1100 verfolgten sie das Ziel, auch die Vogtei über St. Blasien zu
bekommen. Das gelang ihnen 1125. Nun bildeten also die drei großen Reformklöster
im Südschwarzwald wesentliche Stützpunkte ihrer Herrschaft.

Neben ihre Klosterpolitik trat die Städtepolitik. Die Stadt ist ein neues Instrument
politischer Macht, wenn ihre Entwicklung die Hoffnungen des Stadtherrn
erfüllt, der in ihr nicht nur einen besonders festen Platz mit großer wehrfähiger
Mannschaft besitzt, sondern auch einen befestigten Markt.

Die Möglichkeiten der Entwicklung des „Zähringerstaates" zu erörtern wäre
sehr reizvoll, aber die weitgreifenden Pläne wurden zunichte durch das Aussterben
des Hauses 1218. Mit Bertholds V. Tode zerfiel das ganze Herrschaftsgebiet. Die

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