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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 123
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0129
gen uns früheste Zeugnisse erst aus dem beginnenden 14. Jahrhundert vor.71 Die
Namen St. Nikolaus und St. Bartholomä bei Opfingen und St. Gothard bei Staufen
charakterisieren vor allem isoliert stehende Kirchplätze, die kaum zu den frühen
gehören.

Es gibt im Breisgau drei „Zell "orte, die alle jenseits des Randes zwischen
Altsiedeiland und Waldgebiet liegen: Zell im Wiesental, Marzeil und Villmarszell;
letzteres ist ein alter sanktgallischer Besitz72 und wurde Ende des 11. Jahrhunderts
vom hl. Ulrich übernommen, als er seine Zellgründung vom verkehrsreichen Grüningen
in das abgelegene Tal versetzte - der Platz hat dann nach ihm seinen Namen
St. Ulrich empfangen. Für Zell im Wiesental möchte man Säckingen in Anspruch
nehmen, in dessen Besitz es später erscheint. Ob die Martinszelle im hinteren
Kaltenbacher Tal auch klösterlichen Ursprungs ist, da es zur frühen Lebensform
der Klöster gehörte, solche Zellen zu bilden73 oder nur einem die Einsamkeit
suchenden Priester, wie es anderwärts belegbar ist,74 ihren Ursprung verdankt, entscheidet
sich wohl dadurch, daß die Kirche gar nicht Martin zum Patron hatte, sondern
St. Oswald, der Name also wohl den Gründer dieser Zelle benennt.

Büttner meint mit Recht feststellen zu können,75 daß die Kirch orte von Waldkirch
bis Feldkirch ihren Platz einer Planung verdanken. Man könnte dafür etwa
die Mitte des 8. Jahrhunderts als bestdenkbaren Zeitpunkt annehmen. Hartkirch
ist schon 804 erwähnt. Ausgewählt wurden alte ingen- oder heim-Orte, die sich
selbst in kurzer Zeit zuvor durch Ausbausiedlungen erweitert haben. Nicht der
Hauptort, sondern ein Ort in der Nähe wurde als Platz des Hofes mit einer Kirche
gewählt; die Kirchen haben zumeist mehrere Filialen. Die Organisatoren könnten
weiträumigere Herrschaftsrechte besessen haben und müßten nicht notwendig Franken
, könnten auch Alemannen gewesen sein. Es ist fast nicht denkbar, daß sie ganz
ohne bischöfliche Mitwirkung solche Gründungen vollzogen haben. Doch bleibt
diese zunächst im Dunkeln.

Jedoch ist eine solche vielleicht irgendwie bedenkbar, wenn man einen Blick auf
die sogenannten Quartkirchen wirft. Nach allgemeinem Recht stünde dem Bischof
ein Viertel des Zehnten zu. Dies war aber offenbar längst nicht in allen Fällen
durchführbar: nur einige Kirchen - im Breisgau in der Zeit, in der wir darüber
Auskunft gewinnen, genau ein Achtel! - werden als „ecclesiae quartales" eigens
bezeichnet und in Abrechnungen aufgeführt. Wir haben eine solche Liste des Bistums
Konstanz von 1324,76 die folgende Kirchen des Breisgaues nennen kann:
Schopfheim, Zell, Säckingen (= Obersäckingen), Herten, Binzen, Kirchen, Mappach,
Schliengen, Müllheim, Neuenburg, Badenweiler, Betberg, Heitersheim, Wolfenweiler
, Birtelskirch, Kirchzarten, Ihringen, Waldkirch-St. Martin, Umkirch, Kön-

72 SGall UB II n 534 von 868.

73 Vgl. die Übergabe des Klosters Günzenhausen an der Altmühl „cum cellulis et rebus sibi subjectis" an
Kloster Ellwangen 823 VIII 21, WUB I n 86.

u SGall UB I n 225 von 817 V 21; II n 474 v. 860 VIII 6.

75 2GO 91/1939, 354 356; Schauinsland 65 66/1938 1939,129.

7e FDA 4/1869, 32 37; zu diesen Quarten des Breisgaues vor 1324 vgl. a. REC 2061, 3170, 3171, 34)0,
3469, 3470 und 3471.

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