Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 175
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0181
dieser Bedingniß Chicanen liegen: ich stellte ihm die Unthunlichkeit dieser Vorausbezahlung
vor: hierüber verließ er mich. Anno 1775 hatte ich den Tabernakel in
die hiesige Franciscanerkirch zu Verfertigen. Die Laubwerke und Verziehrungen
aber wollte ich nicht auf mich nehmen, um nicht in neue Verdrüßlichkeiten mit dem
Hauser verwickelt zu werden. Der Bildhauer Heer ließ mir durch den Quardian
sagen, ich solle doch nur diese Schnizarbeith übernehmen und selbst verfertigen, ich
weigerte mich. Heer berufte mich samt dem Quardian, und äusserte auf meine Einwürfe
noch einmal, daß es gar keine Bedenken habe; es würde von mir diese Ar-
beith besser, verhältnismäßiger und bälder gefertiget werden. Auf dieses Zudringen
übernahm ich also diese arbeith. Ich habe noch dabey zu erinnern, daß ich diese
Arbeith ganz umsonst und als Allmoßen geliefert. Dieß war endlich der Zeitpunkt
wo die Chicane des Hausers das erstmal in eine gerichtliche Klage ausbrach. Er beschwehrte
sich bey Herrn Burgermeister über mich wegen widerrechtlichen Eingriffen
in die Bildhauerkunst; und seine vermuthlich übertriebene Zusätze erwirkten
von Wohlselbem einen Befehl, daß ich den Bildhauergesellen sogleich entlassen
sollte. Weil aber die eben gesagte Arbeith noch nicht gar vollendet war, so erhielt
ich auf meine Vorstellung Vom löbl. n Magistrat noch einige Frist für selben. Um
endlich allen Schwürigkeiten, mit denen ein einziger unruhiger Kläger die Ruhe
eines Bürgers täglich stören könnte, standhaft vorzubeugen, schloß ich auf Anra-
then und in Gegenwarth des Zunft- und Schreinermeisters Ammann mit dem Bildhauer
Seelinger den Vertrag, daß mein Schnizlersgeselle unter dem Bildhauer Seelinger
stehen solle, welcher mir aber gegen eine jährlich an Seelinger zu entrichtende
Summe die mir benöthigte Schnizwerke verfertigen sollte, und dieß hätte mir
billig einen ruhigen Besitz dieses Gesellen verschaffen sollen. Ich habe hier auch anzumerken
, daß so oft ein fremder Bildhauergesell ankam, nicht nur der Bildhauer
Heer und Seelinger, sondern Hauser selbst sowohl vor als nach seiner Klage selben
in mein Hauß weißten, um nach Arbeith und Aufnahme sich zu befragen. Heer
bath mich sogar einst einen gewissen Bildhauergesellen doch wenigst solange in Arbeith
zu nehmen, bis er ihn denn zu sich nehmen werde. Ich hatte ihn 4. Wochen
auf dieses Gesuch in Arbeith. Alles war indessen ruhig bis gegenwärtiges Jahr der
Klagegeist den Bildhauer Hauser abermal überfiel: Der Unter Seelinger stehende,
in meiner Werkstatt aber arbeitende Schnizergesell war ihm eine unausstehlige
Aergerniß. Hauser Klagte auf die Abschaffung dieses Gesellen, ich gab im Monat
May meine Verantwortung und meine Beschwerden über diese Chicanen ein. Meine
zwar mehrmal wiederholten Bitten mochten bis dahin noch keine Rathserkenntniß
erwirken, obwohl die Sache zur richterlichen Entscheidung schon reif. Wirksamer
aber waren die einseitigen bey Hn Burgermeister angebrachte Klagen meines Gegners
, als Von Wohlselbem sowohl vor 3. Monathen, als erst jüngsthin meinem Gesellen
gebothen wurde, unter Einthürnungsstrafe sich aus der Stadt zu entfernen."..

Zumal „alle Schnizwerke, die wir selber verfertigten, für die über Lande zu liefernden
Schreinerarbeithen bestimmet" waren, meinte Trudpert Walter keine Gesetze
verletzt zu haben und den Bildhauergesellen weiterhin beanspruchen zu können
. Denn Hauser „wird doch nicht z. B. einen Elsässer, der bey mir einen Altar bestellet
, verbinden wollen, die zum Althare nöthigen Figuren eben auch bey einem
Freyburger Bildhauer schnizen zu lassen." „Der Trotz, die abschlägige Antworten,

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