Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 243
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0249
buch (in unserem Sinne) für Hebammen zu sein. Text und Bilder gehen jedoch auf
Quellen antiker Autoren zurück. Das Buch ist in viele Sprachen übersetzt worden,
nicht zu Unrecht wurde Rösslin der „Hebammenlehrer Europas" genannt.

Zusammenfassend kann gesagt werden:

1. die geburtshilfliche Praxis lag in der Hand der Hebammen,

2. ein Arzt hatte zwar die Supervision, wurde jedoch nur in verzweifelten Fällen
hinzugezogen,

3. die Hebammen waren Angestellte der Städte mit allen Rechten, vor allem aber
auch mit allen Pflichten.

Mit dem Jahre 1754 beginnt eine neue Aera. Die Geburtshilfe erhält einen Platz
im akademischen Lehren. Der Unterricht ist in den ersten Jahren jedoch nur theoretisch
.

Die erste geburtshilfliche Vorlesung wurde angekündigt von Franz Ferdinand
Lorenz Mayer von Mayern13, der 1749 die neueingerichtete Kanzel für Anatomie
(die 4. Kanzel der Freiburger Medizinischen Fakultät) erhielt. Im Vorlesungs-Verzeichnis
zum Winter-Semester 1754/55 wurde unter den „Collegia privata" angekündigt
: „Sollten aber einige Liebhaber annoch aus denen übrigen Theilen der
Artzney-Wissenschaft Collegia privata verlangen, so erbieten sich die Herren Pro-
fessores . . . und Dr. von Mayrn die artem obstetriciam gegen einer billichen Er-
kanntlichkeit zu docieren".14 Die Geburtshilfe hält somit durch die Hintertüre der
Collegia privata und gegen geringe Erkenntlichkeit Eingang in den akademischen
Unterricht.

Inzwischen hatte 1751 Röderer in Göttingen die erste klinische Geburtshilfe in
Deutschland eingerichtet. Im Jahre darauf - also 1752 - erscheint das Hebammen-
Lehrbuch der Justina Siegemundin. Mayer starb 1758. Für die folgenden Jahre ist
ein Unterricht in Geburtshilfe nicht nachzuweisen. Die Verhältnisse scheinen jedoch
zu einer Klärung gedrängt zu haben. Unter dem 2. 6. 1765 legte der Senat der Universität
einen Reform-Vorschlag zur Verbesserung des medizinischen Studiums
vor: „Entwurff wie das Studium Medicum allhier verbessert und Empor gebracht
werden könnte, den 2ten Juni 1765".15

Zwei Vorschläge sind dabei für uns wichtig, zum Ersten wird die Ernennung
eines besonderen Professors für den Hebammen-Unterricht gefordert: „Endlich
da es mit denen hebammen in breysgau Zimlich schlecht bestellet, so wäre zu wünschen
das auch ein Professor artis obstetriciae aufgestellt, und die Hebammen
gleichwie an anderen Orthen fleissig examiniert würden . . .".

Der Hebammenunterricht sollte also wesentlich verbessert werden. Aus dem
Jahre 1767 ist eine Verordnung erhalten, nach der Hebammen nur durch gutausgebildete
Chirurgen unterrichtet werden, d. h. durch solche, die ein „authentisches
Testimonia" besitzen.16 Im gleichen Sinne verordnete 1773 das Sanitätspatent in
Freiburg, daß nur geprüfte Hebammen zugelassen werden.17

Das andere Vorhaben bezog sich auf die Schaffung eines klinischen Hospitals.
Diese Reformvorschläge hatten zunächst keine Wirkung, so daß zwei Jahre später
unter dem 18. 7. 1767 das Schriftstück mit fast gleichem Wortlaut nochmals vor-

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