Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 248
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0254
periode an, der Hebammenunterricht allein in den Entbindungsanstalten zu Heidelberg
, Freiburg und Donaueschingen erteilt werden soll".30 Nach einigen Streitigkeiten
wegen des Einzugsgebietes erließ das Ministerium des Inneren unter dem
23. 1. 1833: „Nach . . . festgesetzter Einteilung soll der Hebammenunterricht . . .
zu Freiburg für die landesherrlichen Ämter des Dreisamkreises und in den Ämtern
Euenheim, Lahr, Haßlach, Wolfar, Triberg, Hornberg, Seelbach, Gengenbach des
Kinzigkreises . . . erteilt werden".31 Als Lehrbuch war eingeführt worden von
Franz Karl Nägele aus Heidelberg das „Lehrbuch der Geburtshilfe für die Hebamme
im Großherzogtum Baden". Dieses Buch, das sich besonders für den praktischen
Unterricht der Hebamme eignete, wurde in mehrere Sprachen übersetzt.

Inzwischen hatte sich als Kuriosum ergeben, daß Schwoerer zwar Direktor der
Entbindungsanstalt war, zuständig für den Hebammenunterricht jedoch war der
Chirurg Beck. Nach dem am 10. 4. 1832 geschlossenen Vertrag: „Die Erteilung des
Hebammenunterrichts in Freiburg betreffend" wird kategorisch festgelegt: „Direktor
der Entbindungsanstalt in Freiburg ist Professor Schwoerer, Oberhebarzt
aber seit . . . Jahren Professor Beck . . . Unterricht der Hebammen ist das Ressort
des Oberhebarztes", also des Chirurgen. Sowohl Beck als auch Schwoerer fanden
diesen Zustand unhaltbar.

Sie stellten am 26. 5. 1833 folgenden Antrag: „Gehorsamster Bericht des Kreis-
oberhebarztes Hofrat Beck und des Direktors der Entbindungsanstalt Professor
Schwörer: Die Erteilung des Hebammenunterrichts im Oberrheinkreis betreffend
. . . wir sind aber ferner und endlich der Oberzeugung, daß der Hebammenunterricht
ausdrücklich dem Direktor der Gebäranstalt aufgetragen werden müsse . . .
die für die Unterbringung der zu unterrichtenden Hebammen erforderliche Wohnung
ist mit der Entbindungsanstalt verbunden in zureichendem Maße vorhanden".

Endlich verkündete das Ministerium am 18. 6. 1833, daß „wohl der theoretische
als auch der praktische Normalunterricht der zu Freiburg zu unterweisenden Hebammen
dem Direktor der Entbindungsanstalt daselbst, Professor Dr. Schwörer zu
übertragen, hierdurch genehmigt. . " ist. Damit hat dieses Kuriosum ein Ende.

In dieser Zeit war in den Krankenhäusern schon seit langem die Entbindung liegend
üblich. In der Hausgeburtshilfe war jedoch der sogenannte Geburtsstuhl noch
weit verbreitet. Es handelte sich dabei um ein stuhlähnliches Gerät, dessen Sitzfläche
aus einem offenen Rahmen bestand. Auf einem Schemel davor saß die Hebamme
. Dieses aus dem Mittelalter bekannte Instrument war nicht so schnell auszurotten
. Ein entscheidender Anstoß dazu ging in Baden von Freiburg aus. „Aus dem
Jahresbericht des Landesphysikats Freiburg pro 1829 betreffend" ist zu entnehmen,
daß es ein öffentlicher Skandal sei, den Geburtsstuhl auf offener Straße zu sehen,
er sei schlecht zu transportieren und koste dauernd Reparaturen. Sein praktischer
Wert sei gleich Null. Als Ersatz für diesen „Marterstuhl" wird empfohlen, ein
Wachstuch über das Bett der Kreißenden zu legen.

„Nicht selten nötigen Hebammen, . . . um bald Erfolg zu sehen, . . ., die Kreißende
viel zu früh in einen solchen Marterstuhl, wo sie unnützerweise oft zum Verderben
ihrer Kräfte erschöpft, und in der aufrechten, angestrengten Körperhaltung
zu Ohnmächten, Blutstürzen geneigt wird."

Es sollte jedoch noch 43 Jahre dauern, bis der Geburtsstuhl endgültig verboten

248


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0254