Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 277
(PDF, 57 MB)
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Andererseits stellt sich die Frage nach der Qualität dieses Überschusses. Grundsätzlich
war jeder Haushalt ins Gleichgewicht zu bringen oder gar mit Überschuß
abzuschließen - durch Kreditaufnahme. Diese konnte aber zum Substanzverzehr
führen: Wenn laufende Ausgaben mit Krediten finanziert wurden, war die Zukunft
der Stadt durch Zins- und Tilgungsleistungen belastet.

Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt

Um diese Frage genauer untersuchen und so den Haushalt weiter durchleuchten
zu können, möchte ich eine Methode zur Diskussion stellen, die meines Wissens
noch nicht bei der Erforschung mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Stadthaushalte
angewandt worden ist: Der Haushalt wird in einen Verwaltungs- und einen
Vermögenshaushalt gegliedert - so wie es seit einigen Jahren in Deutschland gesetzliche
Vorschrift für die Kommunen ist.76

In den Verwaltungshaushalt gehen alle Einnahmen und Ausgaben ein, die nicht
unmittelbar das Vermögen der Stadt verändern: Auf der Einnahmenseite Steuern,
Gebühren, Erträge aus Vermögen (Mieten, Pachten); auf der Ausgabenseite Personalaufwendungen
, Bauunterhaltung, Schreibmaterial, vor allem aber auch der
Zins- und Tilgungsdienst. In den Vermögenshaushalt gehen alle Einnahmen und
Ausgaben ein, die das Vermögen in seiner Substanz oder Form verändern, bei den
Einnahmen also sowohl Kreditaufnahmen wie Rückflüsse von Darlehen, die die
Stadt gewährt hatte; ferner Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen. Auf
der Ausgabenseite entsprechen dem die Aufwendungen für den Kauf von Anlagevermögen
.

Das Quellenmaterial erlaubt eine entsprechende Gliederung der vier Haushaltsjahre
:

A. Verwaltungshaushalt

I. Einnahmen: Vermögenssteuern; Abgaben, die den Konsum belasten; Gebühren
und Strafen.

IL Ausgaben: Jährliche Zinsen; alte Schulden; Tilgung von Darlehen; Löhne
und Gehälter (incl. Rats- und Gerichtsschilling, Lohnnebenkosten und Geschenken
); Schätzung.

B. Vermögenshaushalt

L Einnahmen: Verkauf von Waren und Gütern; Geldaufnahme; Überschuß
an Bargeld.

IL Ausgaben: Kauf von Waren und 'Gütern; Geldanlage; Überweisung an eine
andere städtische Kasse (A 14: der in den Stadtwechsel gezahlte Betrag).

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