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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 293
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zwischen beiden war deshalb ein sehr gespanntes. Als nun Künstle am 14. Mai 1810
in Waldkirch starb, hatte von Gschwender schon die dortige Vertretung übernommen
.

Ausgerechnet beim Zeitpunkt des Todes von Künstle weilte aber von Gschwender
einige Tage in Schuttern, um - wie er später angab - seine Sachen für den Umzug
nach Waldkirch zu packen. Deshalb wurde ihm nun vom Oberforstamt Freiburg
am 19. Mai 1810 kritisch vermerkt: „Dem Forstmeister von Gschwender zu
Waldkirch wird zu erkennen gegeben, wie man mit dem größten Mißfallen vernommen
habe, daß derselbe in dem kritischen Zeitpunkte, wo Forstmeister Künstle
im Hinscheiden begriffen war, den ihm anvertrauten Posten zu Waldkirch auf 9
Tage verlassen habe und die Inspektion Waldkirch hierdurch ohne alle Aufsicht
geblieben sei. Man versieht sich daher zu ihm (d. h. man macht ihm zur Auflage),
daß er sich schleunig auf den ihm angegebenen Posten begebe und erwartet die berichtliche
Verantwortung dieses seines ordnungswidrigen Betragens."

Obwohl unterdessen der Jagdjunker August von Ritz aus Offenburg und der
Generalforstsekretär Fischer aus Karlsruhe sich ebenfalls um die vakante Stelle beworben
hatten, wurde von Gschwender - allerdings zunächst nur provisorisch - mit
dem Waldkircher Posten betraut. Einer Stellungnahme des Finanzministeriums
vom Juni 1810 war sogar zu entnehmen, daß vorübergehend die Absicht bestand,
die Forstinspektion Waldkirch aufzulösen und den benachbarten Inspektionen
Oberried und Kenzingen zuzuteilen. Man ließ aber schließlich diesen Gedanken
doch wieder fallen.

Aber auch der Junggeselle von Gschwender fing an zu kränkeln und begab sich
deshalb im November 1812 zu seinem Vater, einem pensionierten Geheimrat, nach
Meersburg. Als daraufhin das Oberforstamt Freiburg von dem behandelnden Arzt,
Kreismedizinalrat Dr. Waldmann in Meersburg, am 29. Januar 1813 ein entsprechendes
Attest verlangte, erklärte dieser von Gschwender als nicht reisefähig. Die
Freiburger Forstbehörde schlug deshalb dem Finanzministerium vor, die Arbeit in
Waldkirch interimistisch durch Revierförster und Forstaktuare versehen zu lassen.

Der nun beauftragte Freiburger Oberforstamtsaktuar Schwarz stellte in seinen
Berichten im Frühjahr 1813 fest, daß in der Waldkircher Forstinspektionskanzlei
große Unordnung herrsche. Nach dieser Sachlage sah die Regierung keine andere
Möglichkeit, als den bereits oben erwähnten Jagdjunker von Ritz mit der Waldkircher
Stellvertretung zu beauftragen und von Gschwender vorzeitig am 3. September
1813 in den Ruhestand zu versetzen. In einer späteren Mitteilung des Vaters
von Gschwender teilte dieser übrigens der Karlsruher Regierung mit, daß sein Sohn
am 5. Dezember 1813 in Meersburg gestorben sei.

Karl Montanus

Inzwischen hatte die zuständige Forstbehörde am 15. September 1813 den Forstinspektor
Karl Montanus von Achern nach Waldkirch versetzt. Karl Montanus,
dessen genaues Geburtsdatum den Akten leider nicht zu entnehmen ist, war ein
Sohn des Försters Johann Montanus in Walldorf. Der junge Montanus war am

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