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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 294
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0300
31. März 1800 noch von der kurpfälzischen Regierung als reitender Feldjäger angestellt
und am 1. September 1803 in gleicher Eigenschaft in den badischen Dienst
übernommen worden (Generallandesarchiv Abt. 391, Fasz. 40359). Er müßte demnach
schätzungsweise um 1780 geboren sein. Im Jahre 1806 wurde Montanus als
Mitarbeiter dem Oberforstamt Gengenbach beigegeben und am 3. November 1807
als Forstinspektor zur Inspektion Achern abgestellt.

Die Versetzung nach Waldkirch geschah, wie unschwer seinen häufigen späteren
Beschwerdeschreiben zu entnehmen ist, gegen seinen ausgesprochenen Willen. Da
Montanus ehemals beim Militär dem unmittelbaren Befehl des späteren Großherzogs
Ludwig unterstellt gewesen war, glaubte er - vor allem nach dessen Regierungsantritt
- von diesem das zu erreichen, was seine vorgesetzte Dienstbehörde
meistens ablehnte. Außerdem erhoffte er anscheinend davon einen Vorteil erreichen
zu können, daß sein Vater Johann Montanus (gest. 28. Juni 1826 in Walldorf)
ebenfalls im Forstdienst tätig war und sein Bruder Heinrich Montanus (gest. 8. Juni
1831 in Rastatt) eine Anstellung als Hofgerichtssekretär gefunden hatte.

Am 6. Oktober 1813 teilte Montanus - noch von Achern aus - der Regierung
mit, daß er trotz Mithilfe des provisorischen Inspektionsverwalters von Ritz und
des Forstverrechners Fähndrich noch keine Wohnung in Waldkirch gefunden habe.
Zwei Tage später bemerkte er dabei zusätzlich, von Gschwender habe in Waldkirch
die ihm zugewiesene Wohnung niemals bezogen und sie sei auch „bei gegenwärtig
offenen Türen und Fenstern" niemals repariert worden. Daß er in eine derart vernachlässigte
Behausung nicht einziehen wollte, war nur zu verständlich. Eine Wohnung
in diesen kriegerischen Zeiten zu finden war auch deshalb schwierig, weil sich
um die Jahreswende 1813/14 in der Stadt ein österreichisches Militärspital befand.

Montanus, der trotzdem im November 1813 seine Dienstgeschäfte von dem
Jagdjunker von Ritz übernommen hatte, blieb demnach nichts anderes übrig, als
vorübergehend in Emmendingen die Wohnung des in Karlsruhe befindlichen Kreisrats
Christian Karl August Meerwein zu beziehen. Schließlich bekam Karl Montanus
im Juli 1814 in Waldkirch die Wohnung des jetzt in Freiburg sich niederlassenden
Kanonikus Schmidle.

In der Folgezeit verging kaum ein Jahr, in dem Karl Montanus nicht mehrere
Gesuche an die Regierung und an den Großherzog richtete. Hierbei ging es in der
Hauptsache um den Wunsch, ihn besser zu bezahlen, die Bitte ihn zum Forstmeister
zu ernennen und ferner um die Genehmigung, ein zweites Pferd als Dienstpferd
halten zu dürfen. Als Montanus bei dieser Gelegenheit einmal mehrere seiner Kollegen
als Vergleich aufführte, die inzwischen befördert worden seien, antwortete
ihm am 3. Dezember 1817 die Oberforstkommission in Karlsruhe: „Der Charakter
als Forstmeister ist übrigens derartigen Dienern nur als Belohnung ganz vorzüglicher
Dienste bewilligt worden, und müßte, wenn Forstinspektor Montanus ihn
erhielte, auch anderen verliehen werden, welche ihn mit dem nämlichen Recht ansprechen
können."

Auf andere Klagen von Montanus über die allgemeine Teuerung, die weiten
Dienstwege und die im Winter oft unerfreulichen Witterungsverhältnisse im
Schwarzwald eingehend, fuhr die Kommission in ihrer kritischen Antwort fort:
„Jene Widerwärtigkeiten sowie ihre Veranlassung sind aber nur vorübergehend.

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