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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 300
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0306
fehlerhafte Bewirtschaftung der früheren und selbst der neueren Zeit unter Bezirksförster
Wippermann zurückgekommen und teils ganz verdorben worden."

In einem weiteren Inspektionsbericht der Gemeindewaldungen des Waldkircher
Gebiets, das vom 5. bis 13. Oktober 1838 und am 1. November des gleichen Jahres
eine eingehende Kontrolle erfuhr, ließ der Karlsruher Forstrat bei der Forstpolizeidirektion
, Karl Friedrich Arnsperger, sich folgend vernehmen: „Zu bedauern ist
nur, daß in der letzten Zeit der früheren Forstverwaltung (vor 1834) manche Mißgriffe
in der Waldbehandlung besonders durch lichte und verkehrte Schlagführung,
sowie durch Einsaat großer Buchenschläge mit Fichtensamen stattgefunden haben,
hauptsächlich aber, daß bei der Organisation im Jahre 1834 dieser herrliche Forstbezirk
dem höchst nachlässigen und dabei unwissenden Bezirksförster Wippermann
anvertraut wurde, welcher den Gemeindewaldungen durch kahle Hiebe oder
diesen gleichzuachtende Schlagführung in gefährlichen Freilagen große Beschädigung
zugefügt hat, welche noch längere Zeit sichtbar bleiben wird. Dieser pflichtvergessene
Diener hat durch die Vernachlässigung der ersten Pflichten eines Försters
den Gemeinden mehr geschadet, als wenn in der Zeit seiner Verwaltung die
Bezirksforstei leer gestanden und die Bürgermeister mit den Waldhütern die Wirtschaft
besorgt hätten."

In der Zwischenzeit war nämlich Wippermann bei den vorgesetzten Dienststellen
ganz in Ungnade gefallen. Es begann damit, daß am 1. Juli 1837 der Kander-
ner Forstmeister Adolf von Rotberg in einem sechsseitigen Schreiben Wippermann
wegen totaler Unkenntnis und ausgesprochener Trunksucht anklagte und dessen
vorzeitige Pensionierung beantragte. Wippermann erhielt daraufhin einen strengen
Verweis. Forstmeister von Rotberg, der diesen Verweis aussprechen mußte, berichtete
über diese Maßnahme am 14. August 1837 der Regierung, „daß Wippermann
mit Tränen in den Augen die Forstamtskanzlei verließ und seinen Verlust an
Feuchtigkeit durch einen Labetrunk, der von früh bis abends dauerte, wieder zu ersetzen
suchte." Weiter betonte von Rotberg, Wippermann sitze hemdsärmelig unter
den Bauern, saufe mit diesen und spiele mit ihnen um Wein, während er seinen
Dienst den Waldhütern überlasse. Wippermann sei so zum allgemeinen Gespött
der Bevölkerung geworden.

Die Forstpolizeitdirektion schickte aus diesem Grunde Forstrat Arnsperger als
Visitationskommissär nach Kandern, der am 27. August 1837 meldete, Wippermann
befinde sich in einem „Zustand der Geistesschwäche", der häufig an „Blödsinn
" grenze. Das hatte zur Folge, daß man von Karlsruhe aus am 15. September
1837 ein ärztliches Attest und die eingehende Schilderung der Vermögens- und Familienverhältnisse
Wippermanns anforderte. Karl Friedrich Wippermann war im
wahrsten Sinne des Wortes zu einem „enfant terrible" der damaligen badischen
Forstbehörden geworden.

Forstrat Eduard von Räcknitz, der sich ebenfalls mit der Angelegenheit befassen
mußte, berichtete am 3. November 1837 an das Finanzministerium, Wippermann
hätte sich zwar noch in Todtmoos die Zufriedenheit seiner Vorgesetzten
einigermaßen erworben. Nach seiner Versetzung nach Waldkirch aber sei er - vor
allem wegen der Differenzen mit dem Emmendinger Forstmeister von Blitters-
dorf - jedoch dem Trünke verfallen. Aus diesem Grunde sei er nach Marzeil ver-

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