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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 305
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0311
halb überzeugt, daß er bei einer Versetzung mit dem nächsten Forstmeister ebenfalls
in Streit geraten würde und man ihn dann in ein paar Jahren wiederum starf-
versetzen müßte.

Mit folgender Erkenntnis schloß das Schreiben: „Die Versetzung von Mezger
auf den Forstbezirk Kippenheim geschah überdies, weil beide Direktionen die
Überzeugung gewonnen haben, daß dieser Bezirksförster dem Forstbezirk Waldkirch
durchaus nicht gewachsen ist und er nur einen leichten Dienst versehen kann.
Ein leichter versehbarer Forstbezirk, als der zu Kippenheim, wird aber nicht wohl
zu finden sein, und jedenfalls ist der Forstbezirk Wilferdingen von weit mehr Wichtigkeit
und Bedeutung, weshalb schon deswegen Anstand genommen werden müßte,
dem Bezirksförster Mezger diesen Dienst anzuvertrauen."

In einer acht Seiten umfassenden Erwiderung vom 18. Mai 1841 ist allerdings
die Direktion der Forstdomänen und Bergwerke der Meinung, daß auch die betreffenden
Forstmeister einen Teil der Schuld tragen würden. Man trete deshalb
für eine Versetzung nach Wilferdingen ein, da der Pforzheimer Forstamtsverweser
Wilhelm Holz ein tüchtiger und strenger Mann sei, der „die Unverträglichkeit und
Halsstarrigkeit Mezgers brechen wird."

Doch die Forstpolizeidirektion ist in einer neunseitigen Antwort vom 8. Juni
1841 der Ansicht, daß Mezger trotzdem nach Kippenheim versetzt werden sollte.
Eine Versetzung nach Wilferdingen nämlich sei bei diesem „faulen und vergnügungssüchtigen
Diener", der in Pforzheim und Karlsruhe Verwandte habe, nicht
angebracht. Der Angriff auf den Arzt Pamm in Lahr und dessen Verwundung
durch Mezger sei schon 1833, also vor der festen Anstellung des Bezirksförsters, erfolgt
und durch die Berufung nach Marzell, sei Mezger ja schließlich von Lahr weggekommen
.

Der zuletzt ausgesprochenen Meinung stimmte auch das Finanzministerium zu
und teilte am 3. August 1841 den untergebenen Forstbehörden mit, daß Mezgers
Gesuch um Versetzung ins Unterland auch vom Staatsministerium abgelehnt worden
sei. Als nun am 20. August 1841 die Forstpolizeidirektion auf baldigen Wegzug
Mezgers von Waldkirch und seine Ankunft in Kippenheim bzw. Mahlberg
drängte, schloß sich vier Tage später auch die Direktion der Forstdomänen und
Bergwerke diesem Begehren an. Die Letztere verband damit die Auflage, das Eintreffen
des immerhin schon seit dem 13. April 1841 nach Waldkirch bestimmten
Nachfolgers, Ludwig von Berg, zu veranlassen.

Mit Erlaubnis des Finanzministeriums vermählte sich Karl Mezger im Frühjahr 1844 mit Friede
rike Emilie, der Tochter des verstorbenen Forstmeisters Fischer von St. Blasien. In einem Visita
tionsbericht vom 3. November 1844 wurde Mezger wie folgt von Oberforstrat Arnsperger beur
teilt: „Mangel an praktischer Befähigung infolge langjähriger Kanzleiarbeit, Hang zur Bequem
lichkeit und Vernachlässigung der mehr mechanischen Verrichtungen, wenn sie Ausdauer Verlan
gen; daher ist eine strenge Überwachung nötig und zwar von einem Vorgesetzten, welcher sich
nicht täuschen läßt."

Auch in seinem Wohnort Mahlberg pflegte Mezger Schulden zu machen, weshalb zeitweise ein
Teil seiner Besoldung gepfändet werden mußte. Da Mezger Anfang Juni 1845 in Erfahrung ge
bracht hatte, daß seine Versetzung nach Sulzburg bevorstehe, bat er in einem Schreiben vom 3. Juni
dieses Jahres seine Vorgesetzten, ihn lieber nach Staufen zu beordern. In Sulzburg werde er
nämlich dem ihm den Dienstjahren nach rivalisierenden Forstmeister Josef Könige in Kandern
unterstellt. Könige war 1840 zum Ärger Mezgers zum Forstmeister befördert worden. Das

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