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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 308
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0314
Die Neuorganisation brachte auch eine Zusammenfassung der beiden früheren
Forstoberbehörden zu einer Direktion der Forste, Berg- und Hüttenwerke, die dis-
ziplinär dem Innenministerium und wirtschaftlich dem Finanzministerium unterstand
. Die Forstämter in ihrer alten Eigenschaft als Aufsichts- und Kontrollstellen
der Bezirksforsteien wurden aufgehoben und auch die zeitweilig zwischengeschalteten
Forstinspektionen verschwanden schließlich am 1. Juli 1868 wieder endgültig.

Vorläufig hatte allerdings von Berg auch mit seinen folgenden Versetzungsgesuchen
und zwar am 6. März 1851 um eine Dienststelle in Ettlingen und am 1. September
1854 um eine solche in Wiesloch keinen Erfolg. In einem Mitte 1857 angefertigten
Auszug der „Ministerialkommission für die Katasterierung der Waldungen
" hieß es über Ludwig von Berg: „Der Bezirksförster von Waldkirch fertigte
die Vorarbeiten für den dortigen Bezirk, wirkte bei der Schätzung mit und nahm
die Eröffnung mit dem Forsttaxator Franz Wagner (es war übrigens sein späterer
Waldkircher Amtsnachfolger) vor. Zu den schriftlichen Arbeiten wurde eine
Schreibaushilfe verwendet. Der Bezirk hat 3 Preisbezirke, 20 Gemarkungen und
1734 Waldstücke, aber manche schwierigen Verhältnisse. In Anbetracht des Mangels
an genügender Hilfe wird eine Remuneration (d. h. Vergütung) von 60 Gulden
beantragt. Sämtliche Arbeiten waren gut."

Auch der Visitationsbericht des Karlsruher Forstrats Franz Lelbach vom 10. Juli
1857 sprach sich gleichfalls lobend über Ludwig von Berg aus. Dieser führte an:
„Bezirksförster von Berg, im Jahre 1832 recipiert, 1837 bis 1841 Bezirksförster in
Triberg, und seit der Zeit schon 16 Jahre in gleicher Eigenschaft zu Waldkirch,
steht im 47. Lebensjahre und ist ein vollkommen gesunder, den Anstrengungen seines
beschwerlichen Dienstes gewachsener Mann von ruhigem, solidem Charakter,
dem eine gründliche Fach- und Dienstkenntnis zur Seite steht und der im Besitz der
öffentlichen Achtung sich befindet. Mit vorwiegend praktischer Richtung verbindet
er den nötigen Fleiß, und seine Dienstführung ist untadelhaft. Dieselben Bemerkungen
mußten bei der gleichfalls vorgenommenen Visitation der 6968 Morgen großen
Gemeindewaldungen gemacht werden, weshalb ich glaube, daß ein Ausspruch
der Zufriedenheit mit der bisherigen Dienstführung gerechtfertigt wäre. Seit 8 Jahren
ist demselben ein Forstpraktikant als Gehilfe mit höherer Genehmigung beigegeben
, und diese Aushilfe hat gute Früchte getragen, da die Aufgabe bei der oft
sehr zerstreuten Lage der Waldungen, bei ihrer hohen Lage und weil die Geschäfte
sich auf die bessere Jahreszeit zusammendrängen, für eine Person zu groß ist. Einen
nachteiligen Einfluß der Dienstlastenaversierung (d. h. Dienstlastenablösung) auf
den Dienst konnte ich nicht wahrnehmen."

Ungeachtet seiner früheren diesbezüglichen Mißerfolge bat Ludwig von Berg am
3. Juli 1858 seine vorgesetzte Dienststelle um eine Versetzung an die frei gewordene
Bezirksforstei Wendlingen mit dem Sitz in Freiburg, da der dortige Forstmeister
von Rotberg zum Forstinspektor ernannt worden sei. Um aber seiner Eingabe an
die Direktion der Forste, Berg- und Hüttenwerke diesmal mehr Nachdruck zu verleihen
, entschloß er sich mit Schreiben vom 3. August 1858, unmittelbar Großherzog
Friedrich I. von seinem Wunsche zu unterrichten.

Er schrieb bei dieser Gelegenheit seinem Monarchen: „Durch die Beförderung des Großherzoglichen
Forstmeisters von Rotberg in Freiburg zum Forstinspektor daselbst ist die Bezirksforstei

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