Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 311
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0317
Der Domänenverwalter Bauer erklärte jedoch hierauf am 25. November 1858, das
Domänengebäude enthalte keine weiteren disponiblen Räumlichkeiten. Auch Oberamtmann
Betz vom Bezirksamt wußte nach seinem diesbezüglichen Bericht vom
27. November 1858 keinen Rat. Er betonte u. a.: „Es wäre insbesondere das Haus
des Orgelbauers Wilhelm Bruder, wenn dieser das Haus des Herrn Bezirksförsters
von Berg kauft, nicht für eine Mietwohnung - wie sie in diesem Falle erforderlich
wäre - brauchbar." Schließlich lehnte das Finanzministerium am 11. Dezember
1858 ab, das angebotene Haus für 6000 Gulden zu erwerben.

Allerdings fand anscheinend Ludwig von Berg für das Haus zu dem geforderten
Preis nicht ohne weiteres einen Käufer. Jedenfalls sah er sich veranlaßt, am 25.
März 1859 folgendes Inserat in der Freiburger Zeitung veröffentlichen zu lassen:
„Wegen Wegzugs läßt der Unterzeichnete am Montag den 4. April dieses Jahres
nachmittags 2 Uhr im Gasthaus zur Post dahier sein in der Oberstadt gelegenes
Haus, ein von Stein erbautes zweistöckiges Wohnhaus mit je 5 Zimmern und
1 Küche im oberen und unteren Stock, 2 Kammern, 2 großen Bühnen und einer
Fruchtschütte, großem gewölbtem Keller, Scheuer, Stallung, Waschhaus und Garten
öffentlich an den Meistbietenden versteigern."

Obwohl die den Bezirksforsteien wenigstens formell noch vorgeschalteten Forstinspektionen
an Bedeutung zu verlieren begannen, suchte Ludwig von Berg aus Prestigegründen
eine Beförderung zum Forstinspektor zu erreichen. Aus diesem Anlaß
bewarb er sich im März 1860 um die Forstinspektion Offenburg, im Oktober 1860
um diejenige in Karlsruhe und im Januar 1861 um die gleiche Funktion in Freiburg.
Diesmal waren seine Bemühungen schneller von Erfolg gekrönt, erhielt er doch am
21. März 1861 die Forstinspektion Säckingen mit dem Sitz in Waldshut.

Hier scheint es nicht immer friedlich zugegangen zu sein, denn am 23. Juli 1861 bekam der
Rechtsanwalt Salomon Fehrenbach von Freiburg wegen Ehrenkränkung von Bergs vom Hofgericht
des Oberrheinkreises eine Gefängnisstrafe von 4 Tagen und wurde außerdem zur Tragung der
Gerichtskosten verurteilt. Eine Berufung des Rechtsanwalts erfuhr am 23. November 1863 eine
Ablehnung durch das Oberhofgericht in Mannheim.

Doch am Hochrhein scheint sich Ludwig von Berg nicht besonders wohl gefühlt zu haben. Bereits
am 22. November 1862 bewarb er sich nochmals um die schon früher erbetene Forstinspektion
Offenburg. Hierbei gab er als Begründung das mildere Klima und die Herzkrankheit seiner Frau
an. Zum Beweis reichte er am 5. Dezember 1862 außerdem noch ärztliche Zeugnisse des Freiburger
Geheimen Hofrats Baumgärtner und des Waldshuter Amtsarztes Ruff nach. Da die Versetzung
trotzdem von seinen Vorgesetzten abgelehnt wurde, versuchte er es am 17. Januar 1863 wieder
ohne Erfolg mit einer Bewerbung um die Forstinspektion Karlsruhe oder Freiburg.

Am 26. Januar 1865 wurde Ludwig von Berg nebenbei zum Bezirksrat beim
Amt Waldshut ernannt und am 20. Februar 1865 entsprechend vereidigt. Die mehrfach
begehrte Forstinspektion Offenburg erhielt Ludwig von Berg zwar schließlich
am 25. Oktober 1865, doch lange sollte der ehrgeizige Mann sich dieser Tätigkeit in
der Ortenaumetropole nicht mehr erfreuen dürfen. Bereits am 30. Juli 1867 - vierzehn
Tage nach seinem 57. Geburtstag - wurde er vom unerbittlichen Tod ereilt.

Uber seine Bemühungen zusammen mit dem Oberamtmann Julius Betz im Jahre
1854 auf dem Kandel eine Raststätte zu errichten, wird noch weiter unten zu sprechen
sein.

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