Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 317
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0323
Abb. 1: Oberförster Karl Krutina. Dienstvorstand

von 1862 1878.

Einschätzungsbezirk Waldkirch bestimmt. Auch von vorgesetzter Stelle wurde die
Regsamkeit Krutinas anerkannt. Zum Beispiel erstattete unterm 1. Oktober 1868
sein Amtsvorgänger Franz Wagner, jetzt Forstrat in Karlsruhe, folgenden Visitationsbericht
: „Bezirksförster Karl Krutina, welcher diese Stelle seit dem Jahr 1863
bekleidet, steht im 38. Lebensjahre, ist gesund und kräftig und den Anforderungen
des beschwerlichen Bezirks vollkommen gewachsen. Dabei ist Krutina ein sehr
fleißiger und begabter Mann, der den Dienst in sehr guter Ordnung hält und die
Waldwirtschaft mit Pünktlichkeit und Sachkenntnis besorgt. Sein Verhalten im
Privatleben ist ebenfalls tadellos. Bei der auswärtigen Dienstverrichtung benützt
Bezirksförster Krutina Mietfuhrwerke, was nicht beanstandet wird."

In den Jahren 1871 und 1872 arbeitete der rastlose Mann zusätzlich als Forsttaxator
für die Forstbezirke Emmendingen, Freiburg und Wendlingen. Ebenso
wirkte er im Sommer 1872 bei der Erneuerung der Forsteinrichtungen für die Waldungen
des Grafen Kageneck mit. Außerdem verwaltete Krutina schon seit 1862
bis zum März 1873 für die allgemeine Versorgungsanstalt in Karlsruhe ein Hofgut
in Biederbach, nach dessen günstigem Verkauf ihm der Verwaltungsrat der Anstalt
eine Remuneration (d. h. Vergütung) von 300 Gulden zuerkannte.

Bemerkenswert ist, daß Karl Friedrich Krutina, als er sich am 20. November
1873 vergeblich um die Bezirksforstei Bruchsal bewarb, in seinem Gesuch fast die
gleichen Gründe gegen sein weiteres Verbleiben in Waldkirch vorbrachte, wie sein

317


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0323