Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 326
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0332
Ziegler. Dieser kam zur folgenden Erkenntnis: „Die dortseits für die Domänenwaldungen
des Forstbezirks Waldkirch angeordnete Wirtschaftskontrolle habe ich
am 16., 17. und 18. dieses Monats vorgenommen und dabei nichts zu beanstanden
gefunden. Seit bald 5 Jahren wird die Bezirksforstei Waldkirch von Oberförster
Kurtz verwaltet, welcher nach seiner 1868 erfolgten Aufnahme unter die Forstpraktikanten
in verschiedenen Landesgegenden als Bezirksforsteigehilfe und Taxator
Verwendung fand und sich allseitig gute Zeugnisse erwarb. Der Forstbezirk
Waldkirch erfordert sowohl wegen der Wichtigkeit, als auch wegen der zerstreuten
und meist steilen Lage seiner Waldungen einen tüchtigen, fleißigen und körperlich
rüstigen Wirtschafter. Oberförster Kurtz besitzt diese Eigenschaften und es ist die
Leitung des Dienstes bei ihm in guten Händen. Uber das außerdienstliche Verhalten
des Oberförsters Kurtz ist mir nichts nachteiliges bekannt geworden. Er erfreut
sich augenscheinlich der allgemeinen Achtung. Im Jahre 1881 hat er sich verheiratet
."

Gleichfalls lobend sprach sich der folgende Visitationsbericht aus, in dem der
Karlsruher Oberforstrat Krutina am 19. August 1884 seine im Juli vorgenommene
Besichtigung schilderte. Er führte aus: „Oberförster Kurtz ist im Dezember 1845
geboren, befindet sich demnach jetzt im 39. Lebensjahre. Er wurde im Jahre 1868
als Forstpraktikant aufgenommen und nach verschiedenen Verwendungen, teils als
Bezirksforsteigehilfe, teils als Taxationsgehilfe und selbständiger Taxator in einer
großen Anzahl von Forstbezirken des Landes im Jahre 1878 zum landesherrlichen
Oberförster in Waldkirch ernannt.

Kurtz ist dem großen und vielfach beschwerlichen Dienste körperlich vollkommen
gewachsen, denn er ist gesund, rüstig und ausdauernd. Ebenso fehlt ihm die
Befähigung nicht, diese sehr verschiedenartigen Waldkomplexe richtig zu bewirtschaften
, er besorgt seine dienstlichen Verrichtungen mit vielem Fleiße, und so
weit ich bis jetzt beurteilen konnte, auch mit Umsicht und Erfolg. In den Ansichten
über die Hauptgrundsätze der Wirtschaf tsführung und Waldbehandlung wurde
eine völlige Ubereinstimmung zwischen dem Oberförster und dem Visitationskommissär
konstatiert, und ich zweifei nicht, daß die Bewirtschaftung dieser nicht unwichtigen
Waldungen in guten Händen liegt.

Zu den auswärtigen Geschäften bedient sich Kurtz eines Mietfuhrwerks, welches
hier nicht wohl entbehrt werden könnte. Kurtz ist verheiratet und nimmt am geselligen
Leben außerhalb der Familie nur wenig teil, doch steht er, soweit meine
Erfahrungen reichen, überall im Ansehen; wenigstens ist mir irgend etwas Tadelnswertes
in seinem Privatleben nicht zur Kenntnis gekommen."

Im Gegensatz zu seinen Amtsvorgängern brachte Kurtz jedenfalls fanden sich keine entspre
chenden Notizen in den Akten keine Klagen wegen einer fehlenden Dienstwohnung vor. Wahr
scheinlich hing das auch damit zusammen, daß mit Regierungserlaß vom 15. November 1881 die
Domänenverwaltung und die Obereinnehmerei Waldkirch aufgehoben und somit deren Räumlich
keiten frei wurden. Allerdings nahmen zu Beginn Januar 1882 Gemeinderat und Bügermeister
Xaver Weiß von Waldkirch in einem zwölfseitigen Schreiben an die beiden Kammern des Landtags
dagegen Stellung, daß die Domänenverwaltung nach Freiburg und die Obereinnehmerei nach Em
mendingen verlegt werden sollten (Stadtarchiv Waldkirch, Fasz. 4928). Um der Aktion offiziellen
Charakter zu verleihen, erschien die Eingabe bei C. Seeger in Waldkirch im Druck.

Da dieser Schritt keinen Erfolg zeitigte, wiederholte am 17. Juli 1889 Bürgermeister Johann
Seufert, in einem gleichfalls im Druck erschienenen Gesuch an die zweite Kammer des Landtags,

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