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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 327
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den gleichen Wunsch. Nach mancherlei Meinungsaustausch machte am 27. Februar 1890 die Dorna
nendirektion die Wiedereinrichtung der beiden Behörden von einer Zurverfügungstellung entspre
chender Räume abhängig, da die ursprünglichen anderweitig verwendet worden seien. Weil an
scheinend die Gemeindeverwaltung keine diesbezügliche Antwort wußte, wurde sie am 12. Dezem
ber 1890 deshalb nochmals angemahnt. In ihrer Entgegnung vom 10. März 1891 konnte sie aller
dings keine entsprechende Zusage machen. Schließlich stellte das Finanzministerium in seinem Be
scheid vom 11. Mai 1891 fest, daß eine weitere Erörterung nur bei Erfüllung der genannten Forde
rung sinnvoll sei. Trotzdem machte Bürgermeister Schill in einer neunseitigen Eingabe vom 20. Ja
nuar 1902 einen nochmaligen entsprechenden, allerdings vergeblichen Versuch, wobei er angab, daß
bei einem Neubau des Amtsgerichts in dessen freiwerdendem Gebäude die beiden aufgehobenen
Behörden untergebracht werden könnten.

Daß es auch bei dem allgemein verträglichen Oberförster Albin Kurtz nicht ganz
ohne Reibungen abging, dafür bieten uns die Akten im Jahre 1886 zwei Beispiele.
So wurde am 2. Januar 1886 der Kollnauer Bürger Leo Oswald wegen Beleidigung
des Oberförsters Kurtz vom Schöffengericht Waldkirch zu einer Geldstrafe von
40 Reichsmark verurteilt. Längere Zeit zog sich jedoch eine Auseinandersetzung
von Albin Kurtz mit der Gemeinde Waldkirch hin. Am 6. November 1886 richtete
der Waldkircher Gemeinderat durch den Bürgermeister Xaver Weiß - übrigens
ein ehemaliger Oberamtmann - eine Beschwerde an das Innenministerium über
Kurtz, der zum Bau einer Schutzhütte am Kandelweg widerrechtlich Holz aus
städtischen Waldungen verwendet habe. Diese Beschwerde hatte folgenden Wortlaut
: „Es bestehen hier ein Gemeinnütziger Verein< und ein >Kandelrasthaus-Vereine
Ihre Zwecke ergeben sich aus den Namen. Oberförster Kurtz und Bürgermei-


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