Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 368
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0374
muß es u. E. dabei bleiben, daß mit der üsenbergischen „mansio" doch die namengebende
Burg dieser Edelherren dicht unterhalb Breisachs gemeint war. Der von
Haselier eingeführte Begriff „Freihof" für die mansio trifft also schon deshalb,
aber auch sonst keinesfalls zu, denn er wäre für das 12. Jahrhundert eine kaum
mögliche Bezeichnung. Ebensowenig ist es erlaubt, den späteren Zehnthof der Grafen
von Rappoltstein mit einem vermuteten üsenbergischen Hof in der Oberstadt
gleichzusetzen. Denn ersterer ist aus einer einfachen Zehntscheuer in der südlichen
Unterstadt hervorgegangen. Er wird erst 1566 als Freihof bezeichnet, vorausgesetzt
Zehnthof und dieser damalige Rappoltsteiner Hof sind überhaupt miteinander
identisch.23 Während allerdings Haselier die Frage der Gleichsetzung von üsen-
bergischer „mansio" und Rappoltssteiner „Freihof" in seiner Breisacher Stadtgeschichte
letzten Endes offenläßt, hat er in der kürzlich erschienenen Kreisbeschreibung
schon beide ohne jede Einschränkung miteinander identifiziert. Man sieht
also, wie gefährlich solche unbewiesenen Vermutungen sind, und wie dringend eine
kritische Auseinandersetzung damit erforderlich ist.24

Zu den 1185 getroffenen Abmachungen gehörte es auch, daß der König und der
Bischof den Breisachberg gemeinsam befestigen sollten. Doch läßt sich damit die
Bestimmung schwer in Übereinstimmung bringen, nach welcher der Bischof „rupem
istam" befestigen werde, und der König ihn dabei im Falle einer Behinderung schützen
wolle. Als Gegenleistung weist der Bischof dem Herrscher „locum mansionis
unius" auf diesem „Felsen" an, in den dieser mit Zustimmung des Bischofs einen
der Ministerialen der Basler Kirche einweisen soll.25 Wie die meisten älteren Forscher
bezieht auch Haselier diese Angaben auf die Burg Breisach ohne ebenso wie
diese zu bemerken, daß so Widersprüche zu den anderen Bestimmungen des genannten
Vertrages entstehen. In einer zweiten Abschrift dieser im Original nicht
erhaltenen Urkunde steht aber „rupem Ystein", was Trouillat in eine Anmerkung
verwiesen hat. Schon E. Gothein hatte erkannt, daß in der Tat hier die Burg
auf dem Isteiner Klotz gemeint sei, und Th. Zwölfer hat sich ihm angeschlossen.26
„Rupes" bedeutet gewiß in dieser Zeit mehrfach Fels oder ähnlich, es hat aber darüber
hinaus auch die Bedeutung Burg, etwa wie das deutsche „Stein" (auch „lapis")
oder das italienische Rocca.27 Die genannte Bestimmung bezieht sich also garnicht
auf Breisach, sondern ganz offensichtlich auf die Burg Istein. Es ist daher festzuhalten
, daß es 1185 in Breisach eine freilich vermutlich befestigte „curtis" und keine
weitere Burg - abgesehen vom Osenberg - gab.

Wenn wir ferner von den offenbar nicht zur Ausführung gekommenen weiteren
Abmachungen über die Errichtung von zwei Burgen („domus") auf dem Eckartsberg
absehen, die sowohl der König wie der Bischof mit eigenen Ministerialen besetzten
sollten, dann interessieren an der Urkunde von 1185 besonders die noch
unten zu behandelnden Angaben über das Vorhandensein der „curtis" und die Bestimmung
, daß nur die das „mercatus officium" ausübenden Einwohner, die also
offenbar in Breisach bereits ansässig waren, auf dem Breisachberg selbst „mansio-
nes" beziehen durften. Ein von beiden Stadtherren bestimmter Schultheiß sollte an
ihre Spitze treten. Damit wäre also gesichert, daß die Anlage der Gründungsstadt
um 1185 auf dem Berge im Gange war. Es ist freilich nicht ausgeschlossen, daß der
Bischof damit bereits begonnen hatte, denn ihm stehen später die stets als Bischofs-

368


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0374